Bildungswege in der Informationsgesellschaft

Hochschulnetzwerk: Lehrerausbildung und neue Medien


Konzept für eine Zusatzqualifikation zu "Medien und Informationstechnologien" im Zusammenhang mit dem Lehramtsstudium

Erarbeitet als Empfehlung für die im Hochschulnetzwerk "Lehrerausbildung und neue Medien" vertretenen Hochschulen (überarbeiteter Entwurf auf der Grundlage der Besprechung beim Treffen des Hochschulnetzwerks am 1./2.7.99 in Paderborn : G. Tulodziecki, 06.07.99)

1 Gründe für die Zusatzqualifikation bzw. den Studiengang

Bei den Überlegungen zu einem "Mindestcurriculum" zur medienpädagogischen Qualifizierung von Lehramtsstudierenden werden verschiedene Gründe genannt, warum angesichts der Entwicklungen im Bereich von Medien und Informationstechnologien eine entsprechende Ausbildung von Lehrpersonen notwendig ist. Diese Gründe gelten auch für die - im Folgenden zu beschreibende - Zusatzqualifikation.

Für die Schulen ist es bedeutsam, dass sie - über Lehrpersonen mit grundlegenden Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Medienpädagogik und die Informationstechnische Grundbildung hinaus - über Lehrpersonen zu verfügen, die sich in besonderer Weise der innovativen Aufgaben im Bereich von Medien und Informationstechnologien annehmen. Mittel- und langfristig geht es darum, dass die Schulen in die Lage versetzt werden, mit ihrem Lehrpersonal gegenwarts- und zukunftsbedeutsame Konzepte für ihr Schulprofil bzw. Schulprogramm zu entwickeln, in deren Rahmen die Medienpädagogik und die Informationstechnische Grundbildung einen angemessenen Stellenwert erhalten. Dies setzt Lehrerinnen und Lehrer voraus, die über grundlegende Qualifikationen hinaus in der Lage sind, innerhalb der Schule Planungs-, Beratungs-, Qualifizierungs- und Unterstützungsfunktionen für die Entwicklung und Umsetzung schulspezifischer Konzepte zur Medienbildung zu übernehmen. Für entsprechende Absolventen können sich besondere Chancen der Einstellung in den Schuldienst bei der Bewerbung auf "schulscharf" ausgeschriebene Stellen ergeben - insbesondere weil Lehrerinnen und Lehrer mit derartigen Kompetenzen in den Schulen bisher kaum vorhanden sind und die Schulen gleichzeitig die Verpflichtung haben, auf Grund der Richtlinien und Lehrpläne Medienerziehung und Informationstechnische Grundbildung zu realisieren. Außerdem sollen entsprechende Absolventen eines Lehramtsstudiengangs auch qualifiziert sein, um ggf. an einer Bildstelle oder an einem Medienzentrum tätig zu werden und von dort aus Moderatoren-, Fortbildungs-, Beratungs- und weitere Unterstützungsaufgaben im Medienbereich wahrzunehmen. Schließlich soll einen entsprechende Qualifikation auch die Chancen der Absolventen auf dem außerschulischen Arbeitsmarkt erhöhen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, im Zusammenhang mit dem Lehramtsstudium eine Zusatzqualifikation zu schaffen, die in besonderer Weise auf die Aufgaben im Bereich von Medienpädagogik und Informationstechnischer Grundbildung im Erziehungs- und Bildungswesen gerichtet ist.

Es ist allerdings zu erwarten, dass ein entsprechendes Studienangebot zunächst nur von Hochschulen erbracht werden kann, die bereits über günstige personelle und infrastrukturelle Voraussetzungen im Medienbereich verfügen und die Chance haben, durch moderate Weiterentwicklung ein geeignetes Studienangebot zu garantieren. Aber auch bei günstigen Voraussetzungen gilt es - wie Erfahrungen aus Modellvorhaben belegen - die Entwicklung des Angebots als einen mehrsemestrigen Prozess zu begreifen und zu realisieren. Noch schwieriger wird sich ein solcher Prozess bei Hochschulen mit weniger günstigen Bedingungen darstellen. Dennoch sollte es auch für solche Hochschulen möglich sein - entsprechende hochschulinterne Entscheidungen und externe Unterstützungen vorausgesetzt - in einem mittelfristigen Prozess die Bedingungen für eine Zusatzqualifikation im Bereich von Medien und Informationstechnologien zu schaffen. Dabei ist es notwendig, dass alle am Lehramtstudiengang beteiligten Bereiche - Erziehungswissenschaft, Fachdidaktiken und Fachwissenschaften - zusammenwirken.

Die Einrichtung der Möglichkeit zum Erwerb der Zusatzqualifikation bzw. eines entsprechenden Studiengangs kann zugleich der Profilbildung im Rahmen des Lehramtsstudiums sowie der Schwerpunktsetzung an der jeweiligen Hochschule dienen.

Die folgenden Darstellungen und Überlegungen sind vor allem als Anregung für Hochschulen im Hochschulnetzwerk gedacht, die kurz- oder mittelfristig ein entsprechendes Studienangebot anstreben.

3 Bezeichnung der Zusatzqualifikation bzw. des Studiengangs Bei der Bezeichnung für die Zusatzqualifikation sollten Schwerpunkt (Medien und Informationstechnologien) und Verwendungszusammenhang (Erziehung, Bildung, Unterricht, Lernen und Lehren) erkennbar sein. Eine mögliche Bezeichnung könnte lauten: "Medien und Informationstechnologien in Erziehung und Bildung".

4 Studienziele und Studieninhalte

Der Studiengang soll dazu dienen, dass die Studierenden die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben, die es ihnen ermöglichen,

  1. selbst medienkompetent zu handeln, d.h. Medien und Informationstechnologien angemessen zu handhaben und für unterschiedliche Funktionen zu nutzen und selbst zu gestalten, Mediengestaltungen und funktionale Prinzipien der Informationsverarbeitung zu verstehen, Medieneinflüsse sowie Bedingungen von Medienproduktion und -verbreitung zu durchschauen und kritisch einzuordnen, Einflussmöglichkeiten wahrzunehmen und an der Entwicklung von Medienkultur mitzuwirken,
  2. den Stellenwert von Medien und Informationstechnologien für Kinder und Jugendliche in sensibler Weise zu erfassen und als Voraussetzung des Lernens mit und über Medien und Informationstechnologien zu berücksichtigen,
  1. Medien und Informationstechnologien als Hilfsmittel für das Unterrichten bzw. für neue Lehr- und Lernformen zu nutzen und entsprechende Analysen durchzuführen sowie Entwürfe zu konzipieren und umzusetzen,
  2. Erziehungs- und Bildungsaufgaben zu Medienfragen im Sinne von Medienerziehung und Informationstechnischer Bildung wahrzunehmen und entsprechende Unterrichtseinheiten und Projekte zu planen und durchzuführen,
  3. personale, ausstattungsbezogene, organisatorische und weitere institutionelle Bedingungen für medienpädagogische Aufgaben in der Schule zu erfassen, zu gestalten und an der Erarbeitung eines medienpädagogischen Konzepts im Sinne von Schulentwicklung mitzuwirken.

Das Studium soll Studienleistungen umfassen, die auf die folgenden Bereiche zielen:

A Grundlagen der Verwendung und Gestaltung von Medien in Erziehung und Bildung
B Nutzung von Medien und Informationstechnologien für Lehr- und Lernprozesse
C Erziehungs- und Bildungsaufgaben im Medienbereich und ihre schulische Umsetzung

Diesen Bereichen sollen die folgenden inhaltlichen Teilgebiete zugeordnet werden:

A 1 Theorien und Konzepte zur Verwendung und Gestaltung von Medien und Informationstechnologien
A 2 Auswahl und Nutzung von Medien und informationstechnischen Systemen
A 3 Entwicklung, Gestaltung und Produktion von Medien oder Software

B 1 Grundlagen der Nutzung von Medien und Informationstechnologien in Lehr- und Lernprozessen
B 2 Nutzung von Medien und Informationstechnologien im fachlichen und überfachlichen Unterricht
B 3 Weiteres Teilgebiet zur Mediennutzung für Lehren und Lernen nach Maßgabe des Lehrangebots der jeweiligen Hochschule

C 1 Erziehungs- und Bildungsaufgaben im Bereich von Medien und Informationstechnologien
C 2 Medienerziehung/ Informationstechnische Grundbildung im fachlichen und fächerübergreifenden Unterricht und ihre schulische Umsetzung
C 3 Weiteres Teilgebiet zu Erziehungs- und Bildungsaufgaben im Medienbereich nach Maßgabe des Lehrangebots der jeweiligen Hochschule

Im Anhang sind für die Teilgebiete A1, A2, A3, B1, B2, C1, C2 mögliche Inhalte ausgeführt.

Im Zusammenhang des Studiums sollen die Studierenden die Möglichkeit erhalten, die Handhabung von bzw. den Umgang mit Medien bzw. Informationstechnologien in hinreichender Weise zu üben. Des weiteren soll sichergestellt, dass informatische und medientheoretische Grundlagen in hinreichender Weise in das Studium integriert sind. Im Rahmen des Studiums sollen Vertiefungen und Erweiterungen in einzelnen Bereichen möglich sein, z.B. im Bereich der Medienproduktion, informatischen Grundlagen, Medienforschung, Medienanalyse, Medienkritik, Medienethik, Mediensoziologie, Medienpsychologie oder Medienpolitik.

5 Zugangsvoraussetzungen

Da es sich um einen Studiengang für eine Zusatzqualifikation im Zusammenhang mit der Befähigung zu einem Lehramt handelt, müssen die Zugangsvoraussetzungen den Zugangsvoraussetzungen für das Lehramtsstudium entsprechen.

6 Studienvolumen, Studienaufbau, Praktika und Studienzeit

Das Studium sollte einen Umfang von ca. 28 SWS haben. Davon sollten ca. 24 SWS auf Veranstaltungen an der Hochschule und ca. 4 SWS ein vierwöchiges Praktikum entfallen.
Die 24 SWS sollen sich wie folgt aufteilen:

Das vierwöchige Praktikum ist in einer Medieninstitution durchzuführen und muss durch einen Praktikumsbericht nachgewiesen werden.

Die Studienleistungen sollten zum Teil durch Studienleistungen im Rahmen des Lehramtsstudiums erbracht werden, und zwar durch Studienleistungen im erziehungswissenschaftlichen, fachdidaktischen und fachwissenschaftlichen Studium für Lehrämter. Solche Studienleistungen sollten bis zum Umfang von 16 SWS anrechenbar sein. Die weiteren Studienleistungen sowie das vierwöchige Praktikum müssen zusätzlich erbracht werden. Für die Sicherung von Handhabungsfertigkeiten bieten sich u.U. weitere zusätzliche Workshops an.

Für die Studiendauer sollten die Bestimmungen des Lehramtsstudiums gelten. Die Prüfung soll direkt im Anschluss an die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt erfolgen können.

7 Abschlussprüfung

Für die Abschlussprüfung sollte zugelassen werden, wer die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt besitzt oder eine gleichwertige Prüfung abgelegt hat.

Für die Zulassung zur Prüfung sollten gefordert werden:

  1. eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Einführungsveranstaltung,
  2. drei Leistungsnachweise aus mindestens zwei unterschiedlichen Bereichen,
  3. ein Nachweis über das vierwöchige Praktikum.

Unter Umständen sollten weitere Teilnahmebescheinigungen eingefordert werden können. Einer der Leistungsnachweise sollte die Gestaltung bzw. Produktion eines eigenen Medienbeitrags umfassen. Dieser Leistungsnachweis sollte im Rahmen einer Gruppenleistung erbracht werden können.

Die Prüfung sollte aus einer mündlichen Prüfung von 40 Minuten Dauer bestehen. Ausgangspunkt sollte ein selbst gestalteter Medienbeitrag und/oder eine eigenständige Medienanalyse sein. Thematisch soll sich das Prüfungsgespräch - ausgehend von einem selbst gestalteten Medienbeitrag und/oder von einer eigenständigen Medienanalyse - auf drei der studierten Teilgebiete aus den unterschiedlichen Bereichen A, B und C beziehen.

8 Zur Entwicklung einer geeigneten Arbeits-, Personal- und Organisationsstruktur

Für Hochschulen, die ein Veranstaltungsangebot für eine entsprechende Zusatzqualifikation zum Lehramtsstudium entwickeln möchten, erweisen sich folgende Aktivitäten bzw. Entwicklungsschritte als wichtig:

Als erster Schritt zum Entwurf und zur Erprobung eines Veranstaltungsangebots sowie geeigneter Veranstaltungsformen sollte an der jeweiligen Hochschule eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Der Arbeitsgruppe sollten (möglichst) Mitglieder aus verschiedenen Bereichen angehören, und zwar aus der Erziehungswissenschaft, aus verschiedenen Fachdidaktiken, aus interessierten fachwissenschaftlichen Bereichen, aus medienrelevanten Einrichtungen in der jeweiligen Hochschule, aus Einrichtungen, die für die Lehrerausbildung von Bedeutung sind, insbesondere aus Lehrerausbildungszentren, aus den Fachschaften der Studierenden und ggf. aus kooperierenden Einrichtungen der Region.

Für die Bildung der Arbeitsgruppe ist es günstig, wenn es mindestens eine Professur im Bereich der Erziehungswissenschaft gibt, zu deren Arbeitsgebiet die Medienpädagogik gehört. Unter Umständen muss eine entsprechende Professur eingerichtet werden. Von dieser Professur aus könnten die Kontakte und Arbeitszusammenhänge mit den anderen Bereichen aufgebaut werden.

In der Arbeitsgruppe sollte eine Verständigung herbeigeführt werden über

Der von der Arbeitsgruppe zu entwickelnde konzeptionelle Rahmen sollte Leitgedanken für das Lehrangebot im Rahmen der Aufgaben der ersten Phase der Lehrerausbildung an Hochschulen, Zielvorstellungen für die Veranstaltungen sowie Themenschwerpunkte im Sinne obiger Überlegungen zur Zusatzqualifikation enthalten.

Für die Entwicklung des Lehrangebots sollte sich die Arbeitsgruppe mindestens zweimal im Semester, mindestens einmal zur Planung und mindestens einmal zur rückblickenden Einschätzung treffen. Als Instrumente für die Planung haben sich Veranstaltungsankündigungen bzw. -kommentare und ihre Besprechung mit der Prüfung der sich ergebenden Verteilungen im Aspekt von Zielen und Veranstaltungsthemen bewährt. Für die Dokumentation eignen sich Kurzbeschreibungen. Die Diskussion der Erfahrungen können zugleich der Evaluation dienen.

Für die Evaluation empfiehlt es sich - außer Rückmeldungen und Diskussionen - auch Befragungen der Studierenden und einzelne veranstaltungsbezogene Tests oder Klausuren sowie eine Auswertung von Seminararbeiten oder von anderen Formen der Leistungserbringung durchzuführen.

Die Arbeitsgruppe sollte den gesamten Prozess der Entwicklung des Lehrangebots und der Infrastruktur begleiten und evaluieren. Dabei sollten auch eigene Qualifizierungsmaßnahmen geplant und realisiert werden. Außer regelmäßigen Arbeitssitzungen empfiehlt es sich, während des Entwicklungsprozesses pro Semester einen ganztägigen Workshop durchzuführen, in dem - neben Qualifizierungsmaßnahmen - auch weiter gehende inhaltliche Fragen diskutiert werden können.

Die Arbeitsgruppe sollte während des Entwicklungsprozesses geeignete Kontakte zu entscheidungsbefugten Gremien (z. B. Kommission für Lehramtsstudiengänge, Studienkommission, Senat und Rektorat) sowie zu lehrerbildungsrelevanten Einrichtungen (vor allem - soweit vorhanden - zum. Lehrerausbildungszentrum) herstellen und pflegen und dabei eine langfristig geeignete Anbindung anstreben.

Im Laufe des Entwicklungsprozesses sollte eine Kontaktaufnahme mit lehrerbildungs- und medienrelevanten Einrichtungen der Region erfolgen, die auch in kooperative Aktivitäten einmünden sollte, z. B. mit Studienseminaren, Ausbildungsschulen, mit dem Schulamt, mit der Kreisbildstelle, mit Fortbildungseinrichtungen und mit der Bezirksregierung. Dabei sollte möglichst ein regionales Unterstützungs- und Beratungssystem - getragen von einem regionalen Beirat - entstehen.

Für eine langfristige Zusammenarbeit in der Hochschule und in der Region sollte die Arbeitsgruppe - an eine lehrerbildungsrelevante Einrichtung, möglichst an ein Lehrerausbildungszentrum - angebunden werden.


Anhang I: Mögliche Inhalte von Lehrveranstaltungen bzw. Teilgebieten für die Zusatzqualifikation

A1 Theorien und Konzepte zur Verwendung und Gestaltung von Medien und Informationstechnologien

A2 Auswahl und Nutzung von Medien und informationstechnischen Systemen

A3 Entwicklung, Gestaltung und Produktion von Medien und Software

B1 Grundlagen der Nutzung von Medien in Lehr- und Lernprozessen

B2 Nutzung von Medien und Informationstechnologien im fachlichen und überfachlichen
Unterricht

C1 Erziehungs- und Bildungsaufgaben im Bereich von Medien und Informations-
technologien

C2 Medienerziehung / Informations- und Kommunikationstechnologische Grundbildung im fachlichen und fächerübergreifenden Unterricht

Anhang II: Beispiel einer Zuordnung von Teilgebieten bzw. Themen zu Bereichen des Lehramtsstudiums

Die Zuordnung entsprechender Teilgebiete oder Themen zu Bereichen des Lehramtsstudiums kann unterschiedlich geregelt werden.

An der Universität-Gesamthochschule Paderborn gilt beispielsweise folgende Zuordnung:

Die Koordination der Veranstaltungen und die Betreuung des Praktikums wird zurzeit von der Erziehungswissenschaft im Rahmen des BIG-Modellvorhabens "Neue Medien und Lehramtsstudium" geleistet. Nach Ablauf des Modellvorhabens soll die Betreuung des Praktikums an das Paderborner Lehrerausbildungszentrum (PLAZ) übertragen werden.


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Letzte Bearbeitung: 6.7.99 P.D.