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Erklärung wichtiger Grundbegriffe der AG

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[Point] Aktie:
Bei einer Aktie handelt es sich um ein Anteilspapier an einer AG. Das Besondere an einer AG ist es gerade, daß das Grundkapital (welches bei der Gründung 100.000 DM betragen muß) in Anteile aufgeteilt wird, die der Höhe des auf der Aktie aufgedruckten Wertes entsprechen, dem Nennwert. Dieser ist vom Kurswert zu unterscheiden. Man unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Aktien, hauptsächlich jedoch die folgenden: Von besonderer Bedeutung sind hierbei in der Praxis die Stammaktien. Durch den Erwerb mindestens einer Aktie erlangt der Gesellschafter verschiedene Rechte. Das wichtigste ist in diesem Zusammenhang wohl das Recht auf Gewinnbeteiligung, die in Form von Dividenden ausgeschüttet wird. Ein weiteres, sehr wichtiges Recht ist auch das mit dem Erwerb der Aktie verbundene Stimmrecht in der Hauptversammlung.
Stammaktien sind desweiteren frei handelbar (an der Börse) und dadurch auch ohne Probleme zwischen verschiedenen Besitzern übertragbar.
Hier ein Beispiel einer Stammaktie.

[Point] Arbeiter:
[Die Arbeiter]
Diese nehmen zwar die unterste Stufe in der Leitungshirarchie ein, spielen jedoch auch eine nicht unwichtige Rolle im Zusammenhang mit dem Thema der Leistungsbefugnis. Im Rahmen der Mitbestimmung ist es den Arbeitern möglich, auch auf den höheren Leitungsebenen (administrative und politische Ebene) im begrenzten Umfang Einfluß geltend zu machen.

[Point] Aufsichtsrat:
[Der Aufsichtsrat]
Der Aufsichtsrat übernimmt eine zentrale Kontrollfunktion in der Aktiengesellschaft. Er wählt den Vorstand und ist auch für die Überwachung desselben verantwortlich. Im "Notfall" hat er auch die Aufgabe und Befugnis diesen wieder abzuberufen. Er setzt sich zu unterschiedlichen Teilen aus Kapitaleignern und Arbeitnehmern, abhängig von der Größe des Unternehmens. Sollte die AG dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 unterliegen, so ist die Zusammensetzung allerdings unabhängig von der Unternehmensgröße, sondern muß zu gleichen Teilen aus Kapitaleignern und Arbeitnehmern bestehen.Er besteht gemäß §95 des Aktiengesetzes aus drei bis 21 Personen.

[Point] Betrieb:
[Der Betrieb]
Die Betriebe representieren innerhalb der Leitungsstruktur der Aktiengesellschaft das administrative System. Gesellschaftsrechtlich sind die Betriebe, vertreten durch den Betriebsrat, jedoch nicht entscheidungsbefugt und können aus diesem Grund auf Entscheidungsprozesse des Vorstandes nur einen exogenen Einfluß. Innerhalb der der AG angegliederten Betriebe ist der Betriebsrat natürlich das zentrale Organ und gestaltet somit das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und -nehmer entscheidend mit. Insbesondere bei Unstimmigkeiten zwischen diesen Parteien greift der Betriebsrat ein.
Im Arbeitsrecht sind die Befugnisse des Betriebsrates näher geregelt. Ohne Zustimmung des Betriebsrates sind beispielsweise weder Einstellungen noch Entlassungen ohne weiteres möglich.

[Point] Geschäftsführung:
Die sogenannte Geschäftsführungsbefugnis ist eine wichtige Form der Leitungsbefugnis. Sie regelt das Innenverhältnis in einer Gesellschaft (sowohl in Personen-, als auch in Kapitalgesellschaften), daß heißt, durch die Geschäftsführungsbefugnis wird bestimmt, welcher, bzw. welche Gesellschafter das Unternehmen führen.

[Point] Hauptversammlung:
[Die Hauptversammlung]
Dies ist die Zusammenkunft aller Aktionäre; also das Gremium, was der Gesellschafterversammlung bei anderen Rechtsformen entspricht. Durch den Erwerb mindestens einer Aktie erwirbt ein Gesellschafter das Recht, an dieser teilzunehmen und insbesondere seine Stimme abzugeben. Dieses Stimmrecht ist entsprechend des Gesellschaftsanteils gewichtet, das heißt, es orientiert sich an den Nennwerten der Aktien. Kurz gesagt: der Aktionär mit den meisten Aktien übt auch das größte Stimmrecht aus.
Die Aufgaben der Hauptversammlung sind im §119 des Aktiengesetzes festgeschrieben.

[Point] Kurswert:
Der Kurswert unterscheidet sich wesentlich vom Nennwert. Während der Nennwert den Wert bezeichnet, der auf dem Aktienpapier aufgedruckt ist (in Deutschland mindestens 50 DM [§8 Abs. 1 Aktiengesetz]), spiegelt der Kurswert den "wahren" Wert der Aktie wider. Er bezeichnet den Preis, zu dem die Aktie einer Gesellschaft an der Börse erworben werden kann. Dieser weicht meist in erheblichem Maß vom Nennwert ab. Als Beispiel mögen hier die Aktien der sattsam bekannten Firma Netscape dienen: Als diese vor nicht allzu langer Zeit Aktien ihrer Gesellschaft emittierten, überstieg der Kurswert den Nennwert schon direkt nach dem Ausgabetermin um ein Vielfaches!!!
[Point] Vertretungsbefugnis:
Die Vertretungsbefugnis bestimmt, welcher, bzw. welche Gesellschafter das Unternehmen nach außen vertreten, d.h. zum Beispiel gegenüber anderen Gesellschaften oder Unternehmen. Sie regelt also das sogenannte Außenverhältnis.

[Point] Vorstand:
[Der Vorstand]
Der Vorstand übernimmt die zentrale Rolle in der Leitung der AG. Er vereinigt sowohl die Geschäftsführung, als auch die Vertretung der Gesellschaft nach außen. Der Vorstand wird durch den Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre gewählt.
Diese Fülle an Macht bedarf natürlich eines Kontrollorgans. Dieses ist der Aufsichtsrat.