Rechtsformwahl

Leitungsbefugnis
Die AG
Die Leitungsbefugnis ist eine der Hauptpunkte, die bei der Wahl der Rechtsform für eine Gesellschaft zu beachten sind. Die Gründer einer Gesellschaft sind natürlich meist daran interessiert, die Leitung in die Hände derer zu legen, die aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz am besten dazu geeignet sind.

Die Leitungsbefugnis spaltet sich generell in zwei Bereiche:
Speziell bei der AG ist die Leitung fast vollständig von den eigentlichen Eigentümern der Gesellschaft abgekoppelt. Zwar ist es möglich und durchaus üblich, daß auch Mitglieder der leitenden Organe Anteile der AG besitzen, jedoch erwächst aus der simplen Tatsache des Besitzes eines Gesellschaftsanteils noch lange kein Anspruch auf die (Mit-)leitung der Gesellschaft. Die folgende Grafik verdeutlicht die Leitungsbefugnisse innerhalb einer AG:
Zur näheren Erläuterung der einzelnen leitenden Organe ist es möglich, diese in der Grafik durch Mausklick zu aktivieren.

[Leitungsbefugnis in einer AG]

Wie aus der Abbildung ersichtlich wird, verfügt die AG im wesentlichen über drei leitende Organe :
Während den Gesellschaftern bei einigen anderen Rechtsformen, wie z.B. der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), mehr oder minder große Freiheiten hinsichtlich der Gesellschaftsgestaltung durch den Gesellschaftsvertrag ermöglicht werden, sind die Aufgaben der drei leitenden Organe (siehe oben) durch das Aktiengesetz zwingend vorgeschrieben.

Neben den bereits erwähnten Funktionen der Hauptversammlung, gibt es noch weitere, deren Bedeutung immens ist:

Der Aufsichtsrat einer AG ist in der Hauptsache als Kontrollorgan zu sehen.
[thick line]

Zum Abschluß haben Sie die Möglichkeit, Ihren Lernerfolg durch einen Multiple-Choice-Test zu kontrollieren.
Viel Spaß!!!

[thick line]