
Rechtsformwahl

Leitungsbefugnis
Die AG
Die Leitungsbefugnis ist eine der Hauptpunkte, die bei der Wahl der
Rechtsform für eine Gesellschaft zu beachten sind. Die Gründer einer
Gesellschaft sind natürlich meist daran interessiert, die Leitung in die
Hände derer zu legen, die aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz am besten dazu
geeignet sind.
Die Leitungsbefugnis spaltet sich generell in zwei Bereiche:
Speziell bei der AG ist die Leitung fast vollständig
von den eigentlichen Eigentümern der Gesellschaft abgekoppelt. Zwar
ist es möglich und durchaus üblich, daß auch Mitglieder der
leitenden Organe Anteile der AG besitzen,
jedoch erwächst aus der simplen Tatsache des Besitzes eines
Gesellschaftsanteils noch lange
kein Anspruch auf die (Mit-)leitung der Gesellschaft.
Die folgende Grafik verdeutlicht die Leitungsbefugnisse innerhalb einer AG:
Zur näheren Erläuterung der einzelnen leitenden Organe ist es
möglich, diese in der Grafik durch Mausklick zu aktivieren.
Wie aus der Abbildung ersichtlich wird, verfügt die AG im wesentlichen
über drei leitende Organe
:
Während den Gesellschaftern bei einigen anderen Rechtsformen, wie z.B.
der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), mehr oder minder
große Freiheiten hinsichtlich der Gesellschaftsgestaltung durch den
Gesellschaftsvertrag ermöglicht werden, sind die Aufgaben der drei leitenden
Organe (siehe oben) durch das Aktiengesetz zwingend vorgeschrieben.
Neben den bereits erwähnten
Funktionen der Hauptversammlung, gibt es noch weitere, deren
Bedeutung immens ist:
- Die Hauptversammlung ist als Versammlung aller
stimmberechtigten Aktionäre damit beauftragt, die Mitglieder des Aufsichtsrates
zu bestimmen (allerdings nur die Aktionärsvertreter!!!). Diese Machtfülle
kann gar nicht stark genug betont werden, weil
sie dadurch natürlich auch einen beträchtlichen Einfluß auf die
Wahl des Vorstandes hat, der seinerseits durch
den Aufsichtsrat bestimmt wir.
- Desweiteren hat die Hauptversammlung über die Verwendung
des erzielten Bilanzgewinnes zu entscheiden, was den Aktionären auch eine
direkte Einflußmöglichkeit auf die Finanzstruktur der AG bietet.
- Auch Maßnahmen der Kapitalbeschaffung werden in diesem Gremium entschieden.
Als Beispiel möge hier die ordentliche Kapitalerhöhung dienen.
Hierbei wird durch die Neuausgabe von Aktien das
Gesellschaftskapital erhöht, um beispielsweise außerordentliche Investitionen
zu ermöglichen.
Der Aufsichtsrat einer AG ist in der
Hauptsache als Kontrollorgan zu sehen.
- Er überwacht die Tätigkeiten des
Vorstandes. Allein schon durch diese Kontrollfunktion liegt es im Interesse jeder
an der Gesellschaft beteiligten Person (der Personenbegriff soll an dieser Stelle sowohl
natürliche, als auch juristische Personen umfassen.) schon durch
die Zusammensetzung des Aufsichtsrates eine möglichst neutrale Vertretung der Gesell
schaftsinteressen zu gewährleisten.
Dies hat allerdings zur Folge, daß diese Zusammensetzung nicht so unkompliziert,
wie bei der Hauptversammlung (Versammlung aller
Aktionäre) sein kann. Zwar ist der Aufsichtsrat stets paritätisch mit Arbeitnehmern
und Anteilseignern zu besetzen, jedoch variiert diese Größe abhängig
von der Größe der Aktiengesellschaft. Zur verdeutlichung möge die folgende
Tabelle dienen. Durch Mausklick läßt sich die Zusammensetzung des Arbeitnehmeranteils
detailierter darstellen:
- Die Hauptaufgabe des Aufsichtsrates ist in §111 Abs.1 des Aktiengesetzes
festgeschrieben: Die Überwachung der Geschäftsführungstätigkeit
des Vorstandes.
Da auch die Möglichkeit besteht, daß der Vorstand durch den Aufsichtsrat
abberufen wird (§84 AktG),ist eine umfassende Kontrolle des Vorstandes
gewährleistet.
- Wie aus der obigen Grafik ersichtlich wird, sind auch Vertreter der Arbeitnehmer im
Aufsichtsrat vertreten. Dies zeigt, daß die Mitglieder des Vorstandes
ihre Geschäftsentscheidungen zwar weitgehend autonom treffen, aber keineswegs
unbeaufsichtigt.
Mitbestimmung bedeutet in diesem Fall, daß nicht nur Mitglieder
des politischen Systems(Hauptversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand)
eine gewisse Kontrolle über die Geschäftspolitik haben, sondern auch Mitglieder
des sogenannten administrativen und operativen Systems
, also Arbeitnehmer.
Zum Abschluß haben Sie die Möglichkeit, Ihren Lernerfolg durch einen
Multiple-Choice-Test zu kontrollieren.
Viel Spaß!!!