Gesellschaftsvertrag
Das Gesetz schreibt eine bestimmte Form und einen
bestimmten Inhalt vor.
Er bedarf einerseits des Abschlusses in notarieller Form und
ist von allen Gesellschaftern zu unterzeichnen.
Inhalt:
obligatorischer Mindestinhalt:
- die Firma und den Sitz der Gesellschaft
- den Gegenstand des Unternehmens
- den Betrag des Stammkapitals
- den Betrag der Stammeinlage jedes Gesellschafters
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