Gesellschaftsvertrag


Das Gesetz schreibt eine bestimmte Form und einen bestimmten Inhalt vor.
Er bedarf einerseits des Abschlusses in notarieller Form und ist von allen Gesellschaftern zu unterzeichnen.


Inhalt:

obligatorischer Mindestinhalt:

- die Firma und den Sitz der Gesellschaft
- den Gegenstand des Unternehmens
- den Betrag des Stammkapitals
- den Betrag der Stammeinlage jedes Gesellschafters


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