Kapitalgesellschaften werden dadurch charakterisiert, daß sie als juristische
Personen fungieren
(die Gesellschaft besitzt eigene Rechts - und Geschäftsfähigkeit).
Sie wird in der Öffentlichkeit durch ihre Organe (Vorstand, Aufsichtsrat) vertreten
und entsteht
durch die Eintragung ins Handelsregister.
Das wohl wichtigste Merkmal der Kapitalgesellschaft ist, daß die Gesellschafter nicht persönlich haften, sondern sie haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage.
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