Zwischen Kontrolle und Medienkompetenz

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Internetnutzung in der Schule

Erziehungswissenschaftliches Hauptseminar
Rechtliche Probleme der Computernutzung im pädagogischen Kontext 
im SS 1998
Verfasser: Ingo Fechner


Gliederung:

1. Einleitung

2. Jugendschutzgesetze

3. Aufgabenfeld der Medienerziehung

3.1 Der Begriff der Medienkompetenz

3.2 Zielsetzungen für die Zukunft

4. Jugendschutz bei der Internetnutzung: Ein Blick in die USA

4.1 Filterprogramme

4.2 Versuch einer gesetzlichen Regelung: Der Telecommunication Act

4.3 Acceptable Use Policies (AUP) - Benutzungsbedingungen von elektronischen Medien

5. Förderung der Computernutzung in deutschen Schulen

6. Rechtliche Probleme beim Computereinsatz in der Schule
 
Einsatzmöglichkeit von Computern Mögliche entstehende rechtliche Probleme
6.1 Softwarenutzung Lizenzverletzungen
6.2 Versendung von E-Mails Netiquette im Internet
6.3 Internetrecherchen im Fachunterricht Probleme des Jugendschutzes beim 

surfen durch illegale oder für Minderjährige nicht geeigntete Inhalte

6.4 Internetrecherchen außerhalb des Unterrichts 

6.4.1 - in Fachräumen der Schule 

6.4.2 - per Modem-Einwahl von zu Hause

Probleme des Jugendschutzes beim 

surfen durch illegale oder für Minderjährige nicht geeignete Inhalte

6.5 Nutzung von elektronischen Anschlagbrettern (News-Groups) Netiquette im Internet, 

Einspielung illegaler Inhalte

6.6 Schülerpublikationen im Internet Mißachtung des Urheberrechts
6.7 Internetnutzung Offline  

7. Fazit

8. Literatur

9. Weitere Links zum Thema


1. Einleitung

Der Computer erhält Einzug in alle Lebensbereiche. Eine Schulausbildung, bei der keine Computerkenntnisse vermittelt werden, ist undenkbar. Dabei geht es auch nicht nur um das Bedienen von Textverarbeitungssoftware, sondern v.a. um die Nutzung des Internet zur Informationsbeschaffung und zur Kommunikation.

Doch je mehr Möglichkeiten ein Medium, wie das Internet, beinhaltet, desto mehr Risiken beinhaltet es auch. Deshalb muß ein verantwortungsvoller Umgang mit diesem neuen Medium genauso erlernt werden, wie mit den bisherigen, wie z.B. dem Fernsehen.

Die Internetnutzung im Unterricht stellt eine große Revolution der Informationsbeschaffung dar, wurde doch bisher der Lernstoff vom Lehrer (unter Berücksichtigung des Jugendschutzes) ausgesucht und somit zensiert und für geeignet empfunden. Oft ist der Schüler dabei nur passiver Empfänger. Nur selten sind die Schüler aufgefordert, selbst tätig zu werden und Informationen zu einem bestimmten Thema zu suchen, z. B. in Büchereien. Diese sind jedoch staatliche Einrichtungen, die, wenn auch schon viel umfangreicher, eine überschaubare Zahl und Qualität an Informationen bereithalten.
Ganz anders das Internet: Es ist überstaatlich, inzwischen fast nicht mehr überschaubar.
Hier versagt eine Kontrolle im Sinne der deutschen Gesetzgebung zum Jugendschutz. Somit treten rechtliche Probleme auf und es beginnt die Kontroverse, inwiefern Kontrolle möglich und nötig sei.

Unabhängig davon ist es doch einsichtig, daß ein kompetenter Umgang mit diesem neuen Medium erlernt werden muß, d.h. Hinterfragung der Informationsquellen, Netiquette...

Als Rahmenbedingungen dieser Kontroverse werden im folgenden die bestehenden Gesetze, die Rolle der Medienerziehung, die bisherige Nutzung des Internets im Schulunterricht in den USA und in Deutschland und schließlich die potentiell auftretenden rechtlichen Probleme betrachtet und allgemeine Vorschläge für eine verantwortliche Internetnutzung gegeben.


2. Gesetze zum Jugendschutz

Bisher relevante Gesetze zum Jugendschutz sind das Jugendschutzgesetz (JÖSchG) vom 25.02. 1985 und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften vom 25.07.1985. Diese können theoretisch gesehen auch auf die Nutzung der elektronischen Medien übertragen werden. Ob eine Kontrolle in diesem Bereich überhaupt möglich ist, ist fraglich.

Artikel 1, §1 des Jugendschutzgesetzes (JÖSchG) lautet wie folgt:

"Halten sich Kinder oder Jugendliche an Orten auf, an denen ihnen eine unmittelbare Gefahr für ihr körperliches, geistiges oder seelisches Wohl droht, so haben die zuständigen Behörden oder Stellen die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wenn nötig, haben sie die Kinder oder Jugendlichen

1. zum Verlassen des Ortes anzuhalten,

2. einem Erziehungsberechtigten zuzuführen [...]

Im Prinzip können hier auch "virtuelle Orte" gemeint sein, von denen einige potentiell ungeeignet sein können, so daß die Aufsicht eines Erziehungsberechtigten hier steuernd entgegenwirken kann. Dies ist natürlich nicht in allen Fällen möglich, aber auch nicht nötig.

Man vergleiche dies ebenfalls mit der potentiellen Möglichkeit, daß Minderjährige ungeeignete Filme und Fernsehsendungen anschauen.

Das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften stellt das Anbieten und Zugänglichmachen von pornographischen, rassistischen und sonstigen ungeeigneten Schriften, die in einer Liste gesammelt werden, unter Strafe.

Für Informationsanbieter gilt in Deutschland laut §7a der Änderung des "Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte":

"Wer gewerbsmäßig elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, denen eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrunde liegt, zur Nutzung bereithält, hat einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen, wenn diese allgemein angeboten werden und jugendgefährdende Inhalte enthalten können. [...]"

Das World-Wide-Web betreffend ist dieses Gesetz unwirksam. Die von Land zu Land verschiedenen Rechtsvorschriften machen aufgrund der Internationalität des Internet eine Kontrolle unmöglich.

Diensteanbieter sehen sich als elektronische Postboten und lehnen eine Kontrolle der von ihnen angebotenen fremden Inhalte ab. Laut Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz IuKDG  sind sie dazu nur in bestimmten Fällen gezwungen.

Bezüglich dieser Problematik hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften 1996 ein "Grünbuch über den Schutz der Menschenwürde in den audiovisuellen und den Informationsdiensten"  erstellt, welches die Schaffung einheitlicher Regelungen für die EU vorsieht. Dabei blieben zunächst noch viele Fragen offen, z.B. bezüglich der Sicherstellung von Kennzeichnungen von Inhalten im Internet durch Anbieter.

Das Grünbuch zielt bisher vor allem auf elterliche Kontrolle durch Filtersoftware. Da diese Programme bisher nicht wirklich effektiv arbeiten, werden Verbesserungen von seiten der Industrie erwartet. Mit PICS (Platform for Internet Content Selection) soll ein offener und globaler Standard einer neutralen Inhaltekennzeichnung geschaffen werden. Die Umsetzbarkeit dieses Vorhabens bleibt fraglich. In diesem Zusammenhang wird aber auch auf die Wichtigkeit der Medienerziehung hingewiesen.


3. Aufgabenfeld der Medienerziehung

Medienerzieherische Untersuchungen und Konzepte erfassen bisher hauptsächlich den Bereich Fernsehen und Videospiele. Die Betrachtung der elektronischen Medien steht dabei noch am Anfang. Diese unterscheiden sich beträchtlich von den bisherigen Medien, wird doch damit, wenn auch ungewollt der Nutzer vom passiven Empfänger zum aktiven Nutzer, der Entscheidungen treffen muß. Es liegt daher auf der Hand, daß eine kompetente Nutzung erlernt werden muß. Die bisherigen Rahmenbedingungen im Schulunterricht mit ihrer durchorganisierten und vorgegebenen Lernstruktur stehen einer Medienadaption in den Schulalltag jedoch entgegen.

3.1. Der Begriff der Medienkompetenz

Inzwischen ist der Begriff der Medienkompetenz in aller Munde. Verschiedene Autoren sprechen auch von Informationskompetenz oder Kommunikationskompetenz [5, S. 51ff]

Medienkompetenz ist mehr als die Fähigkeit zur Bedienung der Technik. Eine einheitliche Definition gibt es bisher nicht, viele Autoren nennen jedoch ähnliche zugehörige Elemente,wie
 

  • die Fähigkeit, sich über Medienentwicklungen zu informieren

  •  
  • Verständnis der Medienstruktur

  •  
  • Entscheidung für oder gegen bestimmte Angebote

  •  
  • Kenntnisse über die Bedienung von Geräten

  •  
  • Bewertung von Inhalten und Informationsquellen

  •  

     
     
     
     
     


    3.2 Zielsetzungen für die Zukunft

    Die heute eingeschulten Kinder verlassen im Jahre 2010 die Schule. Dann werden ca. dreiviertel aller Arbeitsplätze Computer- und Kommunikationkenntnisse erforden.

    Einige Medienpädagogen halten auch gerade deshalb eine übertriebene Kontrolle, so wie sie zur Zeit noch in Deutschland im Gegensatz zu anderen Staaten betrieben wird, für überflüssig.

    "Die Menschen gehen schon heute mündiger mit den Medien um, als viele Bedenkenträger dies glauben." [4, S. 95].

    Mit diesen neuen Anforderungen an medienkompetentes Verhalten geht auch die vielverbreitete Ansicht einher, daß das "Lernen lernen" in Zukunft und auch heute schon wichtiger sei, als das bisherige "Inhalte lernen". Denn das Wissen verdoppelt sich in immer kürzeren Abständen und bisher erlernte Inhalte veralten immer schneller. Auch aufgrund dieser Tatsache sind die Schüler gezwungen, Inhalte selbständig zu beurteilen und danach auszuwählen.

    Diese Selbständigkeit der Schüler kann sicher nicht ausreichend im bisherigen, in die klassischen Fächer unterteilten, Frontalunterricht erlernt werden, so daß auch gerade in dieser Hinsicht neue offene Lernformen erprobt werden müssen.

    Somit wird deutlich, daß es hier um viel mehr geht, als "nur" um die informationstechnische Vernetzung der Schulen und das Erlernen der Bedienung von Computern.


    4. Jugendschutz bei der Internetnutzung: Ein Blick in die USA

    In Deutschland gibt es sehr genaue Gesetze zum Jugendschutz, nicht jedoch bisher im Bereich der elektronischen Medien. Bisherige Gesetze sind genaugenommen nicht einzuhalten, konkrete Lösungen und Neuregelungen sind noch nicht in Sicht. Es gilt somit, in die Länder zu schauen, in denen eine Internetnutzung in Schulen schon seit einigen Jahren üblich ist, und dies sind vor allem die USA.

    Die technische Ausstattung ist vielerorten ein großes Problem. Ihre Realisierung hängt von der Wichtigkeit ab, die man ihr zumißt. In Deutschland fehlt diesbezüglich noch gesellschaftliche Unterstützung. Public-Private-Partnerships sollen auch hier zu einer "elektronischen Grundversorgung" beitragen. Die Medienpolitik in den USA zielt eben auf diese Grundversorgung, genannt "Universal Service" , bei der sowohl Betreibern als auch Beiträgern Kostenanteile zugedacht sind.


    4.1 Versuch einer gesetzlichen Regelung: Der Telecommunication Act

    Der 1996 von Bill Clinton unterzeichnete Telecommunication act erklärte den wissentlichen Vertrieb von jugendgefährdenden Inhalten für rechtswidrig.

    Provider und Institutionen klagten jedoch gegen diesen Rechtsakt mit der Begründung, daß dies eine Verletzung des Grundsatzes der freien Meinungsäußerung darstelle. Sie erlangten die Aufhebung des Gesetzes aufgrund der allgemeinen Erkenntnis, daß es keine praktikable Methode der Zugangsbeschränkung für Minderjährige bei gleichzeitig möglichem Zugang für Erwachsene zu jugendgefährdenden aber für Erwachsene legalen Inhalten gebe.


    4.2 Filterprogramme

    Die Nutzung von Filterprogrammen in Schulen wird auch in den USA kontrovers diskutiert. Die Argumente, die gegen eine Nutzung sprechen, scheinen jedoch zu dominieren.

    Diese sind u.a. [ ]:

    Die Ergebnisse von TIFAP - The internet filtering assessment project stellen ebenfalls die Problematik der Sperrung von key words heraus, da dadurch auch wichtige Informationen unzugänglich werden.


    4.3 Acceptable Use Policies (AUP) - Benutzungsbedingungen von elektronischen Medien

    Voraussetzung für einen eigenen Account zur Internetnutzung ist für US-amerikanische Schüler die Unterzeichnung und somit Anerkennung einer Benutzerbestimmung. Auch die Eltern, und das halte ich für wichtig, müssen ein solches Formular unterschreiben und nehmen somit Kenntnis von den kommunikativen Möglichkeiten ihres Kindes.

    Diese Benutzerbestimmung ist verbindlich, bei Verletzung einer ihrer Grundsätze wird eine Verwarnung ausgesprochen oder der Internetaccount entzogen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß der Internetzugang ein Privileg darstellt und kein Recht (1996).

    Jede Schule hat diesbezüglich ihre eigenen Benutzungsbestimmungen (AUPs), die sich aber weitgehend ähneln.

    Eine weitere Voraussetzung ist meist ein Kurs, in dem die allgemeinen Regeln der Netiquette
     besprochen wurden.

    Die Formulare zu den Benutzungsbestimmungen enthalten folgendes:

    Erklärung des Internets (für die Eltern)

    Welche Möglichkeiten eröffnen sich durch den Zugang
     

  • Der Schüler ist verantwortlich für sein Handeln, bei der Online-Kommuniktion
  • Die Schule hat nicht die Kontrolle über das Informationsangebot des Internets
  • Die Nutzung oder Versendung von defamierenden, gewaltverherrlichen, rassistischen, pornographischen Inhalten ist nicht erlaubt
  • Dem Schüler ist mit den Regeln der Netiquette und eines verantwortungsvollen Umgangs mit dem Internet bekannt
  • Der Schüler hält sein Passwort geheim und teilt es mit niemand anderem
  • Bei Verletzung der o.g. Regeln kann der Internetzugang entzogen werden
  • Die Schule hat das Recht, gespeicherte Daten bzw. ein Internetprotokoll einzusehen
  • Der Schüler akzeptiert die Benutzungsbestimmungen
  • Die Eltern nehmen zur Kenntnis, daß die potentielle Möglichkeit eines Zugangs ihres Kindes zu      ungeeignetem Material besteht
  • Die Eltern übernehmen die Verantwortung der Internetnutzung ihrer Kinder von zu Hause
  • (Diesbezüglich führen viele US-amerikanische Schulen eine sogenannte "technology night" durch, bei der auch die Eltern mit dem Internet, seinen Möglichkeiten und Risiken vertraut gemacht werden. (1996))
  • Unterschrift des Schülers und der Eltern

  •  

     

    Eine gute Übersicht zum Thema AUP bietet: Armadillo's WWW Server

    Beispiel von AUPs: K-12 ACCEPTABLE USE POLICIES


    5. Förderung der Computernutzung in deutschen Schulen

    Statistisch gesehen müsen sich heute in Deutschland 63 Schüler einen Computer teilen, In den USA sind es 9.

    Zur Förderung des Computereinsatzes wurde 1996 die Initiative "Schulen ans Netz" (SAN) durch die die informationstechnische Ausstattung von anfänglich 3000 Schulen möglich wurde, ins Leben gerufen. Didaktische Implikationen sind v.a. die Schaffung von Verantwortungsbewußtsein bei den Jugendlichen und die Kommunikation zwischen Schulen, Lehrern, Eltern, Kindern und mit Universitäten und Unternehmen.

    Ein weiteres Angebot ist das "Offene Deutsche Schulnetz" (ODS), ein Netz speziell für die Schulen. Es beinhaltet elektronische Anschlagbretter für Schüler, dient dem Softwareaustausch und erleichtert schulübergreifende Projekte.

    Der Deutsche Bildungs-Server (DBS) beinhaltet eine Ressourcen-Datenbank für Lehrer und Schüler und stellt eine weitere Kommunikationsplattform dar.

    Alle diese Projekte werden sowohl staatlich als auch durch Sponsoring finanziert.


    6. Rechtliche Probleme beim Computereinsatz in der Schule

    Der Vollständigkeit wegen seien hier alle möglichen rechtlichen Probleme beim Computereinsatz in Schulen dargestellt.


    6.1 Softwarenutzung

    Die Lizenzbedingungen der Software sind vor dem Kauf zu überprüfen.

    Dies sollte auch ein wichtiges Auswahlkriterium sein.

    Es sind folgende unterschiedliche Lizinzbedingungen möglich:
     

  • Schullizenz für eine Software

  • persönliche Lizenz, Nutzung auf mehreren Rechnern aber nur von einer Person erlaubt

  • Einsatz auf einem Computer, die Software darf von mehreren Personen genutzt werden, jedoch nur auf einem Gerät


  • 6.2 E-Mail

    Eine freie E-Mail Nutzung durch Schüler auch außerhalb des Unterrichts halte ich für notwendig und unproblematisch. Allerdings ist es wichtig, daß den Schülern zuvor die Grundregeln der Netiquette bewußt gemacht worden sind und daß trotz des elektronischen Mediums ein Mensch ihren Brief empfängt.

    Eine Knüpfung von elektronischen Brieffreundschaften und Schulpatenschaften, die durch ein Projekt im Unterricht begonnen wird erscheint mir besonders sinnvoll. Dies ist auch ein guter Beitrag zur Völkerverständigung. Die Kommunikationspartner werden so leicht zum Ziel für die nächste Klassenfahrt.

    Besonders geeignet für solche Projekte ist der Fremdsprachenunterricht. Teilweise wird von den Schülern eine Durchsicht ihrer in einer Fremdsprache verfaßten E-Mails sogar erwünscht, um peinliche Fehler zu vermeiden [2, Heft 30, Nach dem Essen ins Netz].

    Ältere Schüler stören sich jedoch eher an der Zensur durch Lehrkräfte und fühlen sich zu Recht in ihren Freiheiten eingeschränkt. Der Kontakt mit Schülern im europäischen Ausland im Rahmen eines Unterrichtsprojekts kann zudem sehr fruchtbar sein und zu Solidarität und neuen Partnerschaften führen [2, Heft 30, Störfall Zensur].

    Der Kontakt per E-Mail ist dem per Brief nicht grundverschieden. Eventuelle Einschränkungen und Kontrollen des E-Mailkontakts der Schüler aus Gründen möglicher rassistischer oder sonstiger unpassender Äußerungen halte ich für übertrieben und würde dies eher als Einschränkung der persönlichen Freiheit sehen.

    Als sinnvolle Maßnahmen schlage ich vor:
     

  • Keine Möglichkeit, anonyme E-Mails zu versenden

  •  
  • Beim Beginn einer Schulpartnerschaft der jeweiligen Schule eine "Beschwerde-E-Mailadresse" z.B. Webmaster der eigenen Schule mitteilen, an die sich Schüler richten können, die E-Mails mit unangebrachtem Inhalt erhalten haben


  • 6.3 Internetrecherchen im Fachunterricht

    Bei der Internetnutzung im Fachunterricht gibt es in der Regel einen konkreten Arbeitsauftrag, wobei der Lehrer unterstützend zur Hilfe stehen sollte. Ungeeignete oder illegale Inhalte werden so nicht auftauchen. Sollten wider Erwarten doch z.B. gewaltverherrlichende Inhalte auf dem Bildschirm erscheinen, so ist dies eine gute Möglichkeit, Unterricht zur Schaffung vom Medienkompetenz zu betreiben an eben diesem konkreten Beispiel und diesbezüglich Fragen der Herkunft und Verfasser dieser Informationen und deren eventuellen Absichten zu beleuchten.

    Die Schaffung von Medienkompetenz scheint mir in diesem Zusammenhang wesentlich wichtiger, als die "Verbergung" solcher Informationen. Denn mit ihrer Volljährigkeit haben die Jugendlichen im Privatbereich sowieso den vollen Zugang zu allen Informationen. Deshalb kann es nur von Vorteil sein, eine gewisse Kritikfähigkeit erlernt zu haben, zumal oft die Beobachtungen gemacht werden, daß sich vor allem Jugendliche von dem "glitzernden Internet" regelrecht "blenden" lassen und Informationen unkritisch in sich aufnehmen.

    Diese Situation halte ich nicht für problematisch, solange der Lehrer in diesem Falle Kontrolle ausübt.


    6.4 Internetrecherchen außerhalb des Unterrichts

    6.4.1- in Fachräumen der Schule

    Im Rahmen der schon besprochenen neuen medienpädagogischen Anforderungen ist auch eine zeitunabhängige Möglichkeit zur Nutzung des Internet durch die Schüler notwendig, z.B. für selbständige Literaturrecherchen.

    Die Möglichkeit, illegale oder nicht jugendfreie Inhalte anzuschauen, kann z.B. durch folgende Maßnahmen minimiert werden:
     

  •  Bezahlung der Verbindungsgebühren durch den Schüler

  •  
  •  Freie Nutzung erst ab der Oberstufe

  •  
  •  Einweisung der Schüler, Besprechung der rechtlichen Rahmenbedingungen

  •  
  •  Unterzeichnung eines Formulares zu den Benutzungsbestimmungen eventuell auch durch die Eltern (siehe 4.3)

  •  

     

    6.4.2 - per Modem-Einwahl von zu Hause

    Eine Einwahl von zu Hause in den Schulrechner beinhaltet immer das Sicherheitsrisiko, daß Hacker sich illegal Zutritt verschaffen. Schulen dürfen keine ODS-Dienstleistungen für Dritte erbringen. Dies kann bei einer Nutzung von zu Hause nicht unbedingt garantiert werden.

    Bei der privaten Internetnutzung sind vor allem die Eltern gefragt. Eine verantwortungsvolle Lösung ist natürlich das gemeinsame Surfen mit dem Kind.

    Die Wahl des Providers kann auch helfen, ungeeignete Inhalte fernzuhalten. Die Liste der großen Online-Dienste ist z.B. vorgefiltert. Bei T-Online kann auch festgelegt werden, daß keine Seiten, deren Abonnement einen bestimmten Betrag überschreitet, angesehen werden dürfen, so daß Pornoseiten nicht mehr zur Verfügung stehen.


    6.5 Nutzung von elektronischen Anschlagbrettern (News-Groups)

    Im Bereich der News-Groups sind vor allem die "Schwarzen Bretter" innerhalb des Offenen Deutschen Schulnetzes (ODS) interessant, in die Schüler, deren Schulen unter schule.de angeschlossen sind, schreiben können. Dabei ist kein anonymer Zugang möglich, so daß bei Einspielung illegaler Inhalte sofort der Absender ausfindig gemacht und zur Rechenschaft gezogen werden kann.


    6.6 Schülerpublikationen im Internet

    Bei der Verwendung von Bildern, Fotos, Graphiken, Ton usw. ist an eventuelle Brüche des Copyright zu denken. Schülerzeitungen und Schülerhomepages sollten deshalb regelmäßig vom Webmaster kontolliert werden.


    6.7 Internetrecherche Offline

    Die Realisierbarkeit eines Internetanschlusses ist v.a. aus Kostengründen bisher in deutschland nicht flächendeckend gegeben.

    Generell ist eine Rezeptionszeit von 10 Jahren für Innovationen zu verzeichnen. Diese technische Rückständigkeit wird sich aufgrund der immer schnelleren Entwicklung stärker im negativen Sinne auswirken, so daß hier zumindest nach Kompromissen gesucht werden muß.

    Von 1000 Schulen in Berlin sind gerade 200 online, davon 130 durch die Initiative "Schulen ans Netz". Damit auch Schüler von bisher nicht "angeschlossenen" Schulen den Internetumgang üben können, läuft zur Zeit die Erstellung einer Offline-Sammlung von pädagogisch interessanten Themen, die unter dem Namen "Lotse" Mitte 1999 erscheinen soll. Anhand dieser gefilterten Simulation kann zunächst der Internetumgang geübt werden.

    Das Bewußtmachen des Umfangs von interessanten Jugendseiten soll auch von Seiten mit ungeeigneten Inhalten ablenken [8].


    7. Fazit

    Die heutige Technik kann keinen sinnvollen Schutz vor ungeeigneten Inhalten im Internet liefern. Es stellt sich die Frage, ob die Entwicklung von technischen Schutzvorrichtungen überhaupt möglich ist, eben aufgrund der Eigenschaften des Internets: Unkontrollierbarkeit, Dezentralität und Vielfalt.

    Die Schaffung eines internationalen Standards mit vorgeschriebener Inhaltekennzeichnung und Warnseiten könnte eine Kontrolle ermöglichen. Für Erwachsene legale Erotik- und Sexangebote könnten auf diese Weise gefiltert werden. Anbieter illegaler, gewaltverherrlichender Informationen sind natürlich nicht an Erkennung ihrer Inhalte durch Filtersoftware interessiert.

    Tatsache ist jedoch, daß wirkungsvolle technische Kontrolle ohne Verlust des Zugangs wichtiger Inhalte mittelfristig nicht möglich sein wird.

    Deshalb kann der Jugend natürlich nicht die Internetnutzung vorenthalten werden.

    Eine geeignete Medienerziehung kann dagegen sofort beginnen. Die netd@ys in Berlin im Oktober diesen Jahres bilden diesbezüglich einen Anfang. Die Angebote umfassten viele Kurse, wie Surfen für Kids, Jugendliche vie Internet in Europa und vor allem Kurse zu technischen Fragen. Auch für Kinder gab es die Möglichkeit freien Surfens im Netz in Internetcafés.

    Ein Blick ab und zu von Seiten der Betreuer, Erziehungsberechtigten oder Lehrer ist zur Zeit die sinnvollste Möglichkeit der Kontrolle.

    Kritische Stimmen müssen sich wohl noch für längere Zeit mit der gesetzlichen Nichtumsetzbarkeit einer Zensur des Internets abfinden.


    8. Literatur

    [1] Gesetz zur Neuregelung des Jugendschutzes, Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 20. März 1985

    [2] Zeitschrift Computer und Unterricht, Friedrich Verlag, Pädagogische Zeitschriften in Zusammenarbeit mit Klett, Seelze, Heft 30/ Mai 98

    [3] Grünbuch über den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde in den audiovisuellen und den Informationsdiensten, Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Brüssel, den 16.10.1996

    [4] Medienerziehung im Jahr 2010, Horst Dichanz (Hrsg.), Verlag Bertelsmann Stiftung, 1997 Gütersloh

    [5] Medienkompetenz als Schlüsselbegriff, Antje von Rein (Hrsg.), Klinkhardt Verlag, 1996 Bad Heilbrunn

    [6] Educator`s Internet Companion, Gregory Giagnocavo, Wentworth Worldwide Media, Inc., Lancaster

    [7] Plans & Policies for Technology in Education, ITTE (Institute for the transfer of technology to education), Leadership Network Special Report, National Scool Boards Association, 1995

    [8] Ein "Lotse" für die Medienkompetenz, Der Tagesspiegel, 19.10.98, S.38

    [9] c´t-Magazin, Heft 11/1997, S.282-286, "Lernen aus dem Netz"


    9. Weitere Links zum Thema

    Web66: A K12 World Wide Web Project

    Teen Safety on the Information Highway

    http://netparents.org/