2. Schutz vor Dateien
mit unerwünschtem Inhalt



Vorbemerkung
2.1.Filtersoftware: RCASi und Cybersitter
Seitenindizierung und Stringsuche
2.2.PICS - platform for internet content selection


In gewisser Hinsicht ist der Schutz vor Dateien mit unerwünschtem Inhalt - also etwa Pornographie, Nazipropaganda oder ähnliches - mehr eine politische, soziologische, rechtliche, moralische etc. Frage als eine technische.
Technik kann nicht die Frage beantworten, welche Inhalte als unerwünscht klassifiziert werden sollen, zumal in dieser Frage überhaupt nirgendwo Einigkeit besteht (wenn Pornographie so verdammt unerwünscht ist, wo kommen dann die ganzen kommerziellen Pornoseiten her?). Mit technischen Mitteln kann höchstens versucht werden, die Verbreitung dieser Inhalte zu verhindern und selbst das ist schon ein Problem.
Es ist selbst mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand kaum zu verhindern, daß illegale oder unerwünschte Seiten ins Internet eingespeist werden - es sei denn, man wollte das Netz fast völlig lahmlegen. Es ist allerdings möglich, zu verhindern, daß diese Seiten ein nennenswertes Publikum erreichen.
Die Frage ist ja nicht, ob es irgendwie möglich ist, an diese Seiten zu gelangen. Die Frage ist vielmehr: Welchen Aufwand muß ich betreiben und inwieweit mache ich mich vielleicht sogar strafbar, wenn ich eine bestimmte Website besuchen will - und wie erlange ich überhaupt Kenntnis davon, daß ein bestimmter Inhalt zur Verfügung steht? Was nützt es mir, daß ein Angebot im Netz vorhanden ist, wenn mein Provider es auf Druck politischer oder gesellschaftlicher pressure groups von seinem Server aussperrt? Dem kann ich zwar - vielleicht - durch einen Wechsel des Providers entgehen - im schlimmsten Falle mache ich mich dann aber schon durch die Wahl meines Providers zum politisch Verdächtigen.
Daß ein erhebliches Ausmaß an Zensur möglich ist, soll im folgenden anhand der technischen Grundlagen, aber auch anhand konkreter Beispiele gezeigt werden. Zensur muß ja, wie gesagt, nicht bedeuten, daß eine Angebot gar nicht zur Verfügung steht - es kann auch bedeuten, daß es nur einer bestimmten Gruppe (die beträchtlich groß sein kann) vorenthalten wird.
Die einzigen, die von der Zensurdebatte ungerührt bleiben können, sind die Anbieter illegaler Inhalte. Anders als ein reiner Freitzeitsurfer kann ein Mensch mit hinreichend know how und krimineller Energie fast jede denkbare Sperre umgehen.


2.1 Seitenindizierung und Stringsuche

Jedes Zensur- und Kontrollverfahren für Internetseiten - seien es die bereits gängigen wie Cybersitter und RSACi, oder das später vorgestellte PICS - funktionieren nach dem gleichen Prinzip: Eine Seite erhält ein bestimmtes "Label", also ein Reihe von Zusatzinformationen, die vom Browser nicht angezeigt werden. Eine spezielle Filtersoftware liest die Daten aus dem Label aus und zeigt nur die Seiten über den Browser an, die einem vorher eingestellten Muster entsprechen.
In neuen Versionen der Netscape- und Microsoft-Browser ist eine Filtersoftware eingebaut, die sich am RSACi-Standard orientiert.
RSAC, das Recreational Software Advisory Council (etwa: Beratungsgremium für Freizeitsoftware) beschäftigt sich hauptsächlich mit Computerspielen unter Gesichtspunkten des Jugendschutzes. Das Rating-System, daß in die Hauptkategorien Gewalt, Nacktheit, Sex und (anstößige) Sprache unterscheidet (und dabei jeweils in Unterkategorien etwa von "impliziter Gewalt" bis "umherfliegende Eingeweide") wurde auf Internet-Seiten ausgedehnt und in Form einer Filtersoftware in dem Browser implementiert (Das "i" bei RSACi steht für "Internet"). In den Voreinstellungen des Browsers können so z.B. Eltern für ihre Kinder eine Vorauswahl von Seiten treffen - etwa nach dem Muster "Eingeweide - ja, Sex - Nein" (Sex gilt i.a. als anstößiger denn Gewalt).
Nach ähnlichem Muster - wenn auch z.T. ungleich rigider - werden Seiten von Diensten wie Cybersitter indiziert.
Bei der Erstellung von Labels für Internetseiten geht man nach zwei Methoden vor:

a) "Katalogisierung" von Seiten durch Personen

Dabei werden Internetseiten einzeln durch Menschen auf ihren Inhalt überprüft und entsprechend eingestuft. Das wird entweder auf freiwilliger Basis vom Anbieter der Seite übernommen, oder durch eine Agentur wie Cybersitter, die eine freiwillige Kontrolle als unzureichend erachtet.
Die Einstufung von Seiten wird dabei entweder regel- oder standardbasiert vorgenommen.
Bei der regelbasierten Einstufung wird ein Set von Ja/Nein-Fragen abgearbeitet, etwa "Enthält die Seite Darstellungen von Gewalt", "Tauchen Bilder von Geschlechtsteilen auf" etc. Die Fragwürdigkeit dieser Methode kritisierte etwa Jonathan Wallace in seinem Artikel "Why I will not rate my Site", in dem er beschrieb, wie durch eine solche Einstufung sein historischer Aufsatz über Genitalverstümmelung in Konzentrationslagern dasselbe Rating erhielte wie reine Pornoseiten.
Bei der standardbasierten Einstufung wird der "Gehalt" oder "Wert" der Seite eingeschätzt und die Seite entsprechend indiziert - etwa "ist diese Seite geeignet für Kinder unter 12 Jahren". Diese Art der Einstufung erlaubt feine Differenzierungen, birgt aber ihrerseits Probleme.
Damit eine Einstufung sinnvoll ist, muß sie möglichst viele Internetseiten abdecken und möglichst einheitlich sein - diese beiden Anliegen widersprechen einander. Um viele Seiten zu indizieren, muß viel Personal beschäftigt werden; bei vielen Personen läßt sich aber keine Einheitlichkeit in ihren Wertvorstellungen sichern. Der Websiten-Katalog "Yahoo" (der nicht ausdrücklich zensiert, sondern Dienste in der Art einer Suchmaschine anbietet) beschäftigt in seiner Redaktion 20 Personen, die über die Einstufung jeder einzelnen Seite nach Suchkritieren diskutieren - mit hundert oder tausend Beschäftigten wäre das nicht möglich. Andererseits ist es fragwürdig, wenn 20 Personen mit ihren Wertmaßstäben die Auswahl für ein weltweites Millionenpublikum treffen. Ein unrühmliches Beispiel ist wiederum Cybersitter.
Cybersitter ist ein Indizierungsdienst, der Eltern eine "kindgerechte" Auswahl von Internetseiten garantieren möchte. Cybersitter indiziert vor allem Seiten mit "sexuellem" Inhalt, allerdings nach merkwürdigen Kriterien: Neben Pornographie unterdrückt das Cybersitter-Rating z.B. auch Newsgroups, in denen über Feminismus diskutiert wird, eine Selbsthilfeseite für Betroffene von Fehlgeburten und alles, was sich mit dem Thema Homosexualität beschäftigt. Zur Kritik an letztgenanntem Punkt sagte ein Vertreter der Agentur:

"Ich würde mir nicht mal dann die Mühe machen, das Thema zu diskutieren, ob die Belange von Schwulen und Lesben ein Thema sind, das für Jugendliche geeignet ist ... wir filtern alles heraus, was mit Sex zu tun. Sexuelle Orientierung (hat mit Sex zu tun) deshalb, weil Sex in dem Begriff auftaucht."(1)

Es ist allerdings unmöglich, sämtliche Internetseiten "von Hand" zu durchsuchen - es sind zu viele, und es werden täglich mehr. Deswegen wird eine weitere Suchmethode verwendet, die

b) Stringbasierte Suche

Dabei werden Internetseiten von einem Programm nach bestimmten Zeichenfolgen (strings) abgesucht. Nach einer vorher festgelegten Tabelle werden Seiten durch die Filtersoftware ausgeschlossen, die bestimmte Zeichenfolgen (etwa "Sex" enthalten). Cybersitter bietet zudem die Möglichkeit, daß zwar die Seite angezeigt wird, aber die indizierten Wörter ausgeblendet werden. So wurden Benutzer von Cybersitter von der Nachricht überrascht, daß Bill Clinton sich gegen die Ehe ausgesprochen habe - als zensierte Version des Satzes "Bill Clinton opposes homosexual marriage".
Der Hauptnachteil bei der Stringsuche ist, daß sie nicht kontextorientiert arbeitet; wird eine bestimmte Zeichenfolge gefunden, steht die Seite auf dem Index. Die Uniklinik der Universität Kansas benutzte einen stringbasierten Filter an ihren Terminals. Als Folge davon wurden die Angebote der eigenen medizinischen Fachbibliothek unterdrückt, die nach einem Archie R. Dyke benannt war (Dyke = umgangssprachlich für Lesbe). Die Einwohner der englischen Stadt Scunthorpe konnten sich lange Zeit nicht beim Internetprovider AOL anmelden, da die Stringsuche das Wort "Cunt" im Ortsnamen entdeckte. Brustkrebsüberlebende konnten ihre Erfahrungen nicht mehr uneingeschränkt über das Internet austauschen, da das Wort "breast" ( in "breast cancer) unter die Beschränkungen von Cybersitter fällt.(2)


2.2 PICS - platform for internet content selection

PICS (platform for internet content selection = Grundlage zur Auswahl von Internetinhalten) ist eine Entwicklung des W3-Consortiums, in dem sich Firmen und Forschungseinrichtungen zusammengeschlossen haben, um einheitliche Standards für das Internet zu schaffen.
Nach Lesart des W3-Consortiums verfolgt PICS eine löbliche Absicht: Indem die technischen Grundlagen zur Selbstzensur geschaffen werden, soll einer rigidere, gesetzliche Lösung vorgebeugt werden.
In den technischen Grundlagen gleicht PICS dem unter 2.1 - a) vorgestellten Methoden. Der Anbieter der jeweiligen Seite soll seine Angebot mit einem standardbasierten Label versehen, daß eine Filterung nach bestimmten Kriterien möglich macht.
Mit einer technische Neuerung, die auf der W3-Seite nur am Rande erwähnt wird, ist u.a. IBM bei der Entwicklung zukünftiger Server-Software beschäftigt: Die Filtersoftware für Seite nach dem PICS-Standard soll in die Server implementiert werden. Damit kann ein Provider von vornherein bestimmte Angebote aussperren. Technisch funktioniert das in etwa wie der unter Punkt 1.1. erwähnte paketfilternde Router in einer Firewall. Damit können nicht nur Angebote auf dem eigenen Rechner unterdrückt werden, sondern alles, was an angeboten über diesen Rechner läuft.

Exkurs: Proxy-Server

Bei der Übertragung von Internet-Seiten haben der Sender-Rechner und der Empfänger-Rechner im allgemeinen keine direkte, physikalische Verbindung. Der gewünschte Inhalt wird von einem Rechner dem Internet zur Verfügung gestellt und erreicht den Empfänger auf Umwegen über andere Rechner, den Routern; man spricht von einer virtuellen Verbindung. Für den Empfänger macht das keinen Unterschied: Er wählt sich bei einem nahegelegenen Rechner ein und nimmt den Dienst so in Anspruch, als ob er vom ursprünglichen Sender käme. Einen solchen Rechner, der einen Dienst nur scheinbar zur Verfügung stellt (und ihn dabei eigentlich nur vermittelt) bezeichnet man als Proxy-Server.

Ein Proxy-Server, in den eine Filtersoftware nach dem PICS-Standard integriert ist, könnte so alle Dienste zensieren, die über ihn weitergeleitet werden. Damit wäre es kein hinreichender Schutz vor Zensur, die Seiten auf dem eigenen Server nicht zu indizieren; Seiten ohne PICS-Label könnten in Proxy-Servern ausgefiltert werden. Unter anderem auf diese Möglichkeit geht die Befürchtung von - den nationalen Regierungen gegenüber meist mißtrauisch eingestellten - PICS-Gegnern zurück, es ließe sich eine "nationale Firewall" installieren, die eine internationale Kommunikation über das Internet zum ersten Mal kontrollierbar machen würde.


2.3 Probleme der Indizierung

Wenn hier bislang von eiern Indizierung von Internetseiten die Rede war sollte das bedeuten, daß ein Index mit Seiteninhalten erstellt wird - nicht, daß diese Seiten auf einem Index mit verbotenen Websites landen. Daß aber langfristig das eine zum anderen führen könnte, ist mehr als eine haltlose Vermutung.
Damit die Indizierung nach dem PICS-Standard einen Schutz vor Pornographie o.ä. bildet, müssen sämtliche Internetseiten ein Label tragen. Andernfalls wird entweder nur ein kleiner Teil der Seiten auf seinen Inhalt überprüft und ein Schutz ist nicht gegeben. Oder es müssen alle Seiten, die kein PICS-Label tragen, vom Browser oder in den Servern ausgefiltert werden.
Eine Selbstbeschränkung von Seiten des Benutzers ist wohl weitgehend unbedenklich. Internetseiten z.B.: für die eigenen Kinder zu zensieren, fällt durchaus in den Bereich der elterlichen Aufsichtspflicht. Den Kindern zu vermitteln, warum Gewalt und Pornographie nicht tragbar sind, wäre sicher die pädagogisch anspruchsvollere Lösung, sie zielt aber, angesichts der Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, sicherlich an der Realität vorbei (So haben z.B. pubertierende Jungen oft ein überdurchschnittliches, mit Einschränkungen auch legitimes Interesse an Pornographie, das sie z.T. auch an ausgesprochen widerlichen Darstellungen stillen). Die Gefahr bei der im Browser integrierten Filtersoftware besteht darin, daß sich Erwachsenen möglicherweise selbst entmündigen - nämlich dann, wenn sie aus Bequemlichkeit für ihre eigenen Zwecke dieselben Filter benutzten wie für ihre Kinder und sich damit auf ein angeblich kindgerechtes Niveau beschränken.
Problematischer ist sicher die Zensur auf Serverseite.
Zum einen liegen Beschränkungen z.T. im Interesse der Zugangsanbieter. Für die Humboldt-Uni wäre eine Zensur allein deshalb sinnvoll, weil meines Wissens eine Reihe studentischer Hilfskräfte während ihrer Arbeitszeit das Leitungsnetz mit Playboy-Photos belasten; ähnliche Situationen sind überall vorstellbar, wo eine Einrichtung ihren Angehörigen zweckgebunden Internetzugänge zur Verfügung stellt. Wegen der beschriebenen Unzulänglichkeit er Filtersoftware fielen dem auch durchaus sinnvolle Angebote zum Opfer - von der Möglichkeit politische Zensur ganz abgesehen.
Als weiterer Punkt taucht überall da, wo Zensur technisch möglich ist die Anforderung auf, sie auch durchzusetzen. Relevante pressure groups sind oft konservativ geprägt und begründen ihre Zensurwünsche eher auf repressiver Sexualmoral als auf ausgeprägten inhaltlichen Vorstellungen. Bedeutsam wird das vor allem bei öffentlich zur Verfügung gestellten Internetzugängen. Wie es ein Verkäufer von Filtersoftware ausdrückte:

"Unbegrenzter Zugang zum WWW ist ein politischer Alptraum. Ihre Bücherei könnte zehntausende Dollar für Internethardware und -training ausgeben und dann von wütenden Eltern geschlossen werden, die bereit sind, zur Presse und zum Stadtrat zu gehen, weil ihr Kind in der Bücherei pornographisches Material gesehen hat."(3)


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Fußnoten:
1 Nach: Rating the Net. Jonathan Weinberg. in Hasting Communications and Entertainment Law Journal, 1997 Vol. 19, No. 2, p. 453-482. www.msen.com/~weinberg/rating.htm. Zitat übersetzt von mir.  
2 Beispiele nach: Weinberg 1997  
3 Nach: Weinberg 1997. Zitat übersetzt von mir.