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Locus Ausgabe Nr.10
Abschiebung in Berlin
Vor ein paar Wochen, genauer gesagt am 13. Dezember '95, fand sich am Schloßplatz in
Köpenick ein Grüppchen von etwa 200 (?) Demonstranten zusammen, um gegen Abschiebung
allgemein und gegen den neuen Abschiebeknast in der Grünauer Straße zu demonstrieren. Ein
paar von Euch waren darunter, die meisten werden jedoch höchstens die schönen Plakate
bemerkt und sich über die Verkehrsbehinderungen geärgert haben. Da also
höchstwahrscheinlich nicht allzu viele überhaupt von der Demo Notiz genommen haben, leider
noch weniger hingegegangen sind (was bei der Arschkälte niemandem zu verdenken ist) und die
allerwenigsten Näheres über den ehemaligen DDR-Frauenknast wissen werden, hier ein bißchen
Hintergrund:
Obwohl die Anzahl der Asylanträge seit 1992 auf ein Drittel zurückging (dank der skandalösen
Beschneidung des Asylrechts), stieg die Anzahl der Abschiebungen stetig. Hinzu kommen in
nächster Zeit viele VietnamesInnen , die die Bundesregierung gegen wirtschaftliches
Engagement in Vietnam eintauscht, algerische und kurdische Flüchtlinge, die pauschal als
potentielle Terroristen eingestuft werden und Flüchtlinge aus Ex-Jugoslawien deren baldige
Abschiebung sofort nach Inkrafttreten des Vertrags von Dayton veranlaßt wurde. Daß davon zum
Beispiel auch Familien, bei denen der Vater Moslem und die Mutter Serbin ist, Kranke und
Kinder, die sich gerade an die deutschen Verhältnisse gewöhnt haben, betroffen sind, daß
Kurden nach ihrer Rückkehr in keineswegs (wie oft behauptet) sichere Gebiete gefoltert werden
und Algerier stundenlangen Verhören ausgesetzt sind, interessiert die deutschen Behörden
kaum. Offiziell gibt es kein Land, in das ein Mensch nicht abgeschoben werden darf (egal, wie die
Bedingungen dort sind), solange nur der internationale Flughafen offen ist.
Früher wurden die Abschiebungen über den Abschiebegewahrsam Kruppstraße unter für die
Inhaftierten katastrophalen Bedingungen abgewickelt. Um die neue Abschiebewelle zu
ermöglichen, wurde im Oktober der neue Abschiebeknast mit einer Kapazität von 350 Plätzen
bereitgestellt, wofür scheinbar auch bei angespanntester Hauhaltslage noch 24 Millionen Mark
übrig waren, denn wenn es um Recht und Ordnung geht, kennt man ja hierzulande bekanntlich
nichts. Der Standort am Rande Berlins ist äußerst geschickt gewählt, denn der Flughafen
Schönefeld ist nicht weit, und hier, so denkt man, wird sich schon niemand mit den Flüchtlingen
solidarisieren oder gar Widerstand leisten. Es ist an uns, dies zu ändern.
Aber was ist eigentlich Abschiebehaft? Besitzt ein hier lebender Ausländer keine oder eine nicht
mehr gültige Aufenthaltsgenehmigung, wird er zur Ausreise aufgefordert und ihm eine Frist von
1-4 Wochen gesetzt. Kommt er dem nicht freiwillig nach, wird er abgeschoben. Befürchtet die
Ausländerbehörde, warum auch immer, daß sich der Betreffende der Ausreise entziehen will, hat
er eine Straftat begangen, wird er ohne Papiere von der Polizei aufgegriffen oder bestehen
sonstige Gründe für die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, dann kann er auf
richterliche Anordnung der Abschiebehaft zugeführt werden. Die Verfahren dauern in der Regel
höchstens 3 Minuten, werden als Formsachen behandelt, oft ohne ausreichende Verteidigung
durchgeführt und mit pauschalen Formulierungen begründet. Da die Abschiebehaft theoretisch
(dafür aber umso praktischer) keine Strafe darstellt, sondern lediglich die Abschiebung
sicherstellen soll, ist sie auf 6 Monate begrenzt. Unter bestimmten Bedingungen, wenn sich zum
Beispiel die Ausstellung eines Passes verzögert (worum sich der Betreffende selbst kümmern
muß) oder sonstige Hindernisse vorliegen, kann sich die Haftzeit auf maximal 18 Monate
verlängern - eine lange Zeit für das Vergehen, in Deutschland leben zu wollen.
Wird ein Inhaftierter letztendlich doch nicht abgeschoben, sondern freigelassen, passiert es oft,
daß er sich in einer fremden Stadt, in einer femden Gegend, ohne Geld, Informationen und
Papiere wiederfindet. Wird er, bis er sich bei der zuständigen Behörde gemeldet hat, wieder
aufgegriffen, kann das Spiel von vorne losgehen. Es treten auch solche paradoxen Situationen
ein, daß jemand freigelassen wird, und, weil die Behörde annimmt, daß er sich nicht rechtzeitig
um Personaldokumente gekümmert hat, nur eine Grenzübertrittsbescheinigung erhält. Die besagt
lediglich, daß er sich illegal in Deutschland aufhält. Da er so keine Ausreisedokumente bekommt,
ist er amtlich gezwungen, sich illegal in Deutschland aufzuhalten, selbst, wenn er freiwillig
ausreisen will. Auch offensichtliche Fehlinhaftierungen aufgrund von Mißverständnissen oder
undurchsichtigen Anordnungen und das pauschale Mißachten von Beschwerden und
Einsprüchen sind alltägliche Praxis.
Die Abschiebhaft, da keine Strafhaft, kann nicht in den normalen JVAs vollzogen werden,
sondern nur in Polizeigewahrsam (eben Abschiebeknästen, welche weit unter dem Standard
normaler Knäste liegen). Laut Gesetz darf das persönliche Leben der Inhaftierten, abgesehen
von der Freiheitsberaubung, nicht eingeschränkt werden. Trotzdem und aufgrund fehlender
Richtlinien sind die Zustände im hygienischen, medizinischen und sozialen Bereich katastrophal.
Die Häftlinge werden schikaniert, diskiminiert, sitzen zu acht in winzigen Zellen und Nationalitäten
(zum Beispiel Bosnier und Serben) sind rüksichtslos gemischt. Aufgrund dessen und der
angespannten Situation allgemein, kommt es oft auch zu tätlichen Auseinandersetzungen, bei
denen die Wärter es nicht für nötig halten einzugreifen. Häufig sind es auch sie, die provozieren,
selbst zuschlagen und auch ansonsten nicht gerade zu einer friedlichen Atmosphäre beitragen.
Angehörige, die Besuche machen wollen, mußten bisher endlose Wartezeiten im Freien und
einen rüden Umgangston erleiden. Die Besucher sitzen den Inhaftierten getrennt durch eine
dicke Glasscheibe gegenüber und befinden sich unter ständiger Beobachtung. Die so wichtigen,
würdevollen, menschlichen Kontakte werden unmöglich gemacht und lassen die Zustände in
normalen JVAs (Justizvollzugsanstalten) paradiesisch erscheinen. Somit ist gerade die soziale
Situation der Flüchtlinge schlecht und die Suizidgefahr sehr hoch (Im Laufe der vergangenen
Jahre gab es 10 Suizidopfer). Dies alles sollte im neuen Knast besser werden, unter anderem
sollten maximal zwei Sozialarbeiter eingestellt werden. Nur einer wurde tatsächlich eingestellt,
was die Situation der Flüchtlinge jedoch auch nicht entscheidend verbessert; doch die Zustände
in den Abschiebeknästen sind nicht der eigentliche Skandal, den die Abschiebung selbst
darstellt.
Um den inhaftierten Flüchtlingen zu helfen und in der Öffentlichkeit auf die Situation aufmerksam
zu machen, hat sich im April 1994 die Initiative gegen Abschiebehaft gegründet. Für den
Abschiebeknast in Köpenick existiert eine Initiative in Schöneweide, an der sich auch ehemalige
AvHler beteiligen. Ziel der Initiativen, die sich nach der Schließung des Abschiebeknasts
Kruppstraße zusammengeschlossen und bisher etwa 100 Mitglieder haben, ist es durch
regelmäßige Besuche den sozialen Kontakt zur Außenwelt aufrechtzuerhalten, den Flüchtlingen
im Umgang mit den Behörden und mit den selbst für Sprachkundige undurchsichtigen
Vorschriften zu helfen, die Situation zu beobachten und Mißstände an die Öffentlichkeit zu
tragen. Die Schwerpunkte liegen besonders bei den regelmäßigen Besuchen. Um dies auch im
neuen Knast weiterhin tun zu können, werden noch viele Freiwillige gebraucht. Interessierte
können sich entweder an uns, die Redaktion (Raum 06), wenden oder gleich zu einem der
nächsten Treffen gehen:
Afrika-Asien Institut
Luisenstraße 54
Raum 215
Montags 19 Uhr alle 14 Tage (immer die ungerade Woche)
borries schwesinger
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