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Ausgabe #10

Locus Ausgabe Nr.10



Abschiebung in Berlin

Vor ein paar Wochen, genauer gesagt am 13. Dezember '95, fand sich am Schloßplatz in Köpenick ein Grüppchen von etwa 200 (?) Demonstranten zusammen, um gegen Abschiebung allgemein und gegen den neuen Abschiebeknast in der Grünauer Straße zu demonstrieren. Ein paar von Euch waren darunter, die meisten werden jedoch höchstens die schönen Plakate bemerkt und sich über die Verkehrsbehinderungen geärgert haben. Da also höchstwahrscheinlich nicht allzu viele überhaupt von der Demo Notiz genommen haben, leider noch weniger hingegegangen sind (was bei der Arschkälte niemandem zu verdenken ist) und die allerwenigsten Näheres über den ehemaligen DDR-Frauenknast wissen werden, hier ein bißchen Hintergrund:

Obwohl die Anzahl der Asylanträge seit 1992 auf ein Drittel zurückging (dank der skandalösen Beschneidung des Asylrechts), stieg die Anzahl der Abschiebungen stetig. Hinzu kommen in nächster Zeit viele VietnamesInnen , die die Bundesregierung gegen wirtschaftliches Engagement in Vietnam eintauscht, algerische und kurdische Flüchtlinge, die pauschal als potentielle Terroristen eingestuft werden und Flüchtlinge aus Ex-Jugoslawien deren baldige Abschiebung sofort nach Inkrafttreten des Vertrags von Dayton veranlaßt wurde. Daß davon zum Beispiel auch Familien, bei denen der Vater Moslem und die Mutter Serbin ist, Kranke und Kinder, die sich gerade an die deutschen Verhältnisse gewöhnt haben, betroffen sind, daß Kurden nach ihrer Rückkehr in keineswegs (wie oft behauptet) sichere Gebiete gefoltert werden und Algerier stundenlangen Verhören ausgesetzt sind, interessiert die deutschen Behörden kaum. Offiziell gibt es kein Land, in das ein Mensch nicht abgeschoben werden darf (egal, wie die Bedingungen dort sind), solange nur der internationale Flughafen offen ist.
Früher wurden die Abschiebungen über den Abschiebegewahrsam Kruppstraße unter für die Inhaftierten katastrophalen Bedingungen abgewickelt. Um die neue Abschiebewelle zu ermöglichen, wurde im Oktober der neue Abschiebeknast mit einer Kapazität von 350 Plätzen bereitgestellt, wofür scheinbar auch bei angespanntester Hauhaltslage noch 24 Millionen Mark übrig waren, denn wenn es um Recht und Ordnung geht, kennt man ja hierzulande bekanntlich nichts. Der Standort am Rande Berlins ist äußerst geschickt gewählt, denn der Flughafen Schönefeld ist nicht weit, und hier, so denkt man, wird sich schon niemand mit den Flüchtlingen solidarisieren oder gar Widerstand leisten. Es ist an uns, dies zu ändern.
Aber was ist eigentlich Abschiebehaft? Besitzt ein hier lebender Ausländer keine oder eine nicht mehr gültige Aufenthaltsgenehmigung, wird er zur Ausreise aufgefordert und ihm eine Frist von 1-4 Wochen gesetzt. Kommt er dem nicht freiwillig nach, wird er abgeschoben. Befürchtet die Ausländerbehörde, warum auch immer, daß sich der Betreffende der Ausreise entziehen will, hat er eine Straftat begangen, wird er ohne Papiere von der Polizei aufgegriffen oder bestehen sonstige Gründe für die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, dann kann er auf richterliche Anordnung der Abschiebehaft zugeführt werden. Die Verfahren dauern in der Regel höchstens 3 Minuten, werden als Formsachen behandelt, oft ohne ausreichende Verteidigung durchgeführt und mit pauschalen Formulierungen begründet. Da die Abschiebehaft theoretisch (dafür aber umso praktischer) keine Strafe darstellt, sondern lediglich die Abschiebung sicherstellen soll, ist sie auf 6 Monate begrenzt. Unter bestimmten Bedingungen, wenn sich zum Beispiel die Ausstellung eines Passes verzögert (worum sich der Betreffende selbst kümmern muß) oder sonstige Hindernisse vorliegen, kann sich die Haftzeit auf maximal 18 Monate verlängern - eine lange Zeit für das Vergehen, in Deutschland leben zu wollen.
Wird ein Inhaftierter letztendlich doch nicht abgeschoben, sondern freigelassen, passiert es oft, daß er sich in einer fremden Stadt, in einer femden Gegend, ohne Geld, Informationen und Papiere wiederfindet. Wird er, bis er sich bei der zuständigen Behörde gemeldet hat, wieder aufgegriffen, kann das Spiel von vorne losgehen. Es treten auch solche paradoxen Situationen ein, daß jemand freigelassen wird, und, weil die Behörde annimmt, daß er sich nicht rechtzeitig um Personaldokumente gekümmert hat, nur eine Grenzübertrittsbescheinigung erhält. Die besagt lediglich, daß er sich illegal in Deutschland aufhält. Da er so keine Ausreisedokumente bekommt, ist er amtlich gezwungen, sich illegal in Deutschland aufzuhalten, selbst, wenn er freiwillig ausreisen will. Auch offensichtliche Fehlinhaftierungen aufgrund von Mißverständnissen oder undurchsichtigen Anordnungen und das pauschale Mißachten von Beschwerden und Einsprüchen sind alltägliche Praxis.
Die Abschiebhaft, da keine Strafhaft, kann nicht in den normalen JVAs vollzogen werden, sondern nur in Polizeigewahrsam (eben Abschiebeknästen, welche weit unter dem Standard normaler Knäste liegen). Laut Gesetz darf das persönliche Leben der Inhaftierten, abgesehen von der Freiheitsberaubung, nicht eingeschränkt werden. Trotzdem und aufgrund fehlender Richtlinien sind die Zustände im hygienischen, medizinischen und sozialen Bereich katastrophal. Die Häftlinge werden schikaniert, diskiminiert, sitzen zu acht in winzigen Zellen und Nationalitäten (zum Beispiel Bosnier und Serben) sind rüksichtslos gemischt. Aufgrund dessen und der angespannten Situation allgemein, kommt es oft auch zu tätlichen Auseinandersetzungen, bei denen die Wärter es nicht für nötig halten einzugreifen. Häufig sind es auch sie, die provozieren, selbst zuschlagen und auch ansonsten nicht gerade zu einer friedlichen Atmosphäre beitragen.
Angehörige, die Besuche machen wollen, mußten bisher endlose Wartezeiten im Freien und einen rüden Umgangston erleiden. Die Besucher sitzen den Inhaftierten getrennt durch eine dicke Glasscheibe gegenüber und befinden sich unter ständiger Beobachtung. Die so wichtigen, würdevollen, menschlichen Kontakte werden unmöglich gemacht und lassen die Zustände in normalen JVAs (Justizvollzugsanstalten) paradiesisch erscheinen. Somit ist gerade die soziale Situation der Flüchtlinge schlecht und die Suizidgefahr sehr hoch (Im Laufe der vergangenen Jahre gab es 10 Suizidopfer). Dies alles sollte im neuen Knast besser werden, unter anderem sollten maximal zwei Sozialarbeiter eingestellt werden. Nur einer wurde tatsächlich eingestellt, was die Situation der Flüchtlinge jedoch auch nicht entscheidend verbessert; doch die Zustände in den Abschiebeknästen sind nicht der eigentliche Skandal, den die Abschiebung selbst darstellt.

Um den inhaftierten Flüchtlingen zu helfen und in der Öffentlichkeit auf die Situation aufmerksam zu machen, hat sich im April 1994 die Initiative gegen Abschiebehaft gegründet. Für den Abschiebeknast in Köpenick existiert eine Initiative in Schöneweide, an der sich auch ehemalige AvHler beteiligen. Ziel der Initiativen, die sich nach der Schließung des Abschiebeknasts Kruppstraße zusammengeschlossen und bisher etwa 100 Mitglieder haben, ist es durch regelmäßige Besuche den sozialen Kontakt zur Außenwelt aufrechtzuerhalten, den Flüchtlingen im Umgang mit den Behörden und mit den selbst für Sprachkundige undurchsichtigen Vorschriften zu helfen, die Situation zu beobachten und Mißstände an die Öffentlichkeit zu tragen. Die Schwerpunkte liegen besonders bei den regelmäßigen Besuchen. Um dies auch im neuen Knast weiterhin tun zu können, werden noch viele Freiwillige gebraucht. Interessierte können sich entweder an uns, die Redaktion (Raum 06), wenden oder gleich zu einem der nächsten Treffen gehen:

Afrika-Asien Institut
Luisenstraße 54
Raum 215
Montags 19 Uhr alle 14 Tage (immer die ungerade Woche)


borries schwesinger