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Locus Ausgabe Nr.12Lieber mutig als BundeswehrIm Leben eines jeden Schülers kommt die Zeit, in der er nach der Schule die harte Realität des Lebens kennenlernt. Genauergesagt: die Wehrpflicht schlägt zu, ob man nun will oder nicht. Es gibt jedoch Mittel und Wege den Zeitpunkt und die Art des Dienstes mitzubestimmen. Die zwei wohl bekanntesten (und legalen) Möglichkeiten sind der Wehrdienst und der Zivildienst. Wehrpflichtige müssen (nach heutiger Lage) bei der Bundeswehr einen 10 monatigen Wehrdienst (mit anschließender 2 monatigen Verfügungsbereitschaft) oder einen 13 monatigen Zivildienst ableisten. Dabei kann jedoch nicht zwischen diesen beiden Dienst-Arten gewählt werden, vielmehr müssen Kriegsdienstverweigerer erst vom Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) anerkannt werden, bevor sie den Ersatzdienst leisten können. Die dritte (und illegale) Möglichkeit ist die Totalverweigerung, auf die ich später eingehen werde. Der normale Ablaufplan der Wehrpflicht sieht folgendermaßen aus:
In der Erfassung werden die persönlichen Daten des Wehrpflichtigen vom Kreiswehrersatzamt registriert. Erfaßt werden alle Jugendlichen eines Jahrgangs, die das siebzehnte Lebensjahr ab einem bestimmten Stichtag (meist der 1. Juli) vollendet haben. Dabei werden an die Wehrpflichtigen Fragebögen zur Musterungsvorbereitung, sowie ein Antrag auf Zurückstellung verschickt. Hier sollte man sich entscheiden, welche Taktik man in Bezug auf Fragebögen und Schriftstücke vom KWEA (Kreiswehrersatzamt) eingeht. Will man die Sache so schnell wie möglich hinter sich bringen, sollten alle Schriftstücke beim Erhalt ausgefüllt werden. Die andere Möglichkeit besteht darin etwas Zeit herauszuschinden, um zum Beispiel ein Studium zu beginnen und wieder eine Zurückstellung vom Wehrdienst zu erwirken. Zurückgestellt wird dabei derjenige, bei dem eine bereits weitgehend geförderte Ausbildung (Abitur, Studium, ...) unterbrochen würde. Eine Ausbildung gilt als weitgehend gefördert, wenn der Wehrpflichtige vor der Einberufung ein Drittel der Mindestausbildungszeit absolviert hat. Eine Zurückstellung schützt jedoch nicht vor einer späteren Einberufung (aber wer weiß, ob die allgemeine Wehrpflicht noch lange bestehen bleibt?). Beim Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst genügt als Begründung ein einziger Satz: "Die Einberufung würde einen bereits weitgehend geförderten Ausbildungsabschnitt unterbrechen.". Als "Beweismittel" muß die Bescheinigung über den Schulbesuch beigefügt werden. Aber Achtung: eine Zurückstellung darf laut Wehrpflichtgesetz nicht über das 28. Lebensjahr (in besonderen Fällen nicht über das 32. Lebensjahr) hinausgehen, weil sonst die Einberufungsgrenze überschritten würde. Zeit zu schinden ist relativ einfach. Grundregel: Beantworte nie "normale Briefe". Laut Verwaltungszustellgesetz soll ein Wehrpflichtiger mit bis zu vier Schreiben aufgefordert werden die Fragebögen zur Musterungsvorbereitung auszufüllen. Geht der erste Postbrief "verloren", kann dem Empfänger keine Verantwortung nachgewiesen werden. Es folgt in solchen Fällen meist ein zweiter Brief mit der Aufforderung den Fragebogen auszufüllen. Diesem Brief kann das gleiche Schicksal ereilen. Das KWEA hat dann die Möglichkeit, per Einschreiben oder Postzustellungsurkunde den Fragebogen zustellen zu lassen. Dieser Brief enthält dann auch die Androhung eines Bußgeldes (max. 1000 DM; bei Schülern zwischen 100-600 DM), falls nicht geantwortet wird. Theoretisch ist bei nichtbeantworten des Einschreibens/Postzustellungsurkunde auch eine polizeiliche Vorführung zum KWEA möglich, damit die Daten erfaßt werden. Also, erst beim Einschreiben bzw. der Postzustellungsurkunde melden. Auf keinen Fall solltet ihr jedoch die "Annahme verweigern"; lieber "nicht da sein", Mitbewohnern einschärfen, nichts anzunehmen. Durch diese Verzögerung wird sich das Datum der Musterung im Vergleich zu den Altersgenossen um etwa ein Jahr verzögern. Mit Hilfe der Musterung soll festgestellt werden, ob der Wehrpflichtige kriegsverwendungsfähig ist. Normalerweise werden alle Wehrpflichtigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben gemustert, auch die, die den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern. Für Berlin findet die Musterung im KWEA Oberspree statt. Zur Zeit gibt es sechs Tauglichkeitsstufen : "T1, 2, 3 und 7" führen zur Einberufung, "T4" zur Zurückstellung wegen vorübergehender Untauglichkeit und "T5" zur Ausmusterung. Auch hier läßt sich die oben erwähnte Verzögerungstaktik anwenden. Durch eine Musterungsverzögerung kann folgendes erreicht werden, was vor einer Einberufung schützt :
Zur Untersuchung ist es ratsam Atteste von Ärzten mitzubringen, die belegen, wie krank man ist. (So bestehen mehr Chancen ausgemustert zu werden.) Man sollte sich also vorher mit Ärzten zusammensetzen und die Ausmusterungschancen besprechen (unter Vorlage der Zentralen Dienstvorschrift 46/1 Bestimmungen für die ärztliche Untersuchung von Wehrpflichtigen bei Musterung und Diensteintritt - erhältlich bei versch. Kampagnen). Außerdem ist es noch wichtig zu wissen, daß man einige oder alle der ärztlichen Untersuchungen während der Musterung verweigern kann. Dann wird nach Augenschein gemustert (meist führt diese Art der Musterung eher zur Tauglichkeit). Jedoch im Falle der Untersuchung, wo der Arzt sagt: "Ziehen Sie mal bitte die Hose aus!" empfiehlt es sich von diesem Recht gebrauch zu machen. Während der Musterung werden die Wehrpflichtigen auch gefragt, ob sie den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern wollen. Folgt hier ein "Ja" muß man nicht zur anschließenden Eignungsuntersuchung. Dazu aber später mehr. Der Antrag auf Anerkennung wird in der Regel vierzehn Tage nach der Musterung beim KWEA gestellt. Das Grundgesetz der Bundesrepublik garantiert jedem : "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kiregsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Näheres regelt ein Bundesgesetz" (Artikel 4 Abs. 3). Es besteht also die Möglichkeit einen Ersatzdienst anstatt des Wehrdienstes zu leisten. Es gibt jedoch keine (echte) Wahlmöglichkeit zwischen beiden Diensten. Um als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden bedarf es (mindestens) eines schriftlichen Antrages. Dieser schriftliche Antrag muß folgende Dinge enthalten: den formellen Antrag, einen ausführlichen Lebenslauf, ein polizeiliches Führungszeugnis und eine ausführliche und persönliche Begründung für die Verweigerung. Der formelle Antrag ist auf einem Blatt mit Name, Anschrift, PKZ-Nummer (Personenkennziffer), Datum, Unterschrift und dem Satz "Hiermit beantrage ich meine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes." gestellt. Der Lebenslauf sollte sachlich gehalten sein. Die "Minimalversion" wäre ein üblicher tabellarischer Lebenslauf. Wer sich jedoch etwas mehr mit dem Thema Kriegsdienstverweigerung beschäftigt hat, sollte in diesen Lebenslauf auch persönlichere Daten aufnehmen, die die Gewissensentscheidung beeinflußt haben (Tod von Verwandten, Art der Erziehung, Glaubenszugehörigkeit, Vaterwerdung, das Ende der DDR). Es kann vorkommen das im Lebenslauf Gründe für eine Ablehnung des Antrages auftauchen. Zum Beispiel die Mitgliedschaft in einem Schützenverein, das Betreiben einer Kampfsportart, die freiwillige Meldung zur Bundeswehr/Bundesgrenzschutz/Polizei. Auch wenn man glaubt ausschließen zu können, daß das BAZ/KWEA davon erfährt, sollte man dennoch in der Begründung der Gewissensentscheidung diese Tatsachen nicht verschweigen, sondern vielmehr feststellen worin der Unterschied besteht auf eine Papierscheibe zu schießen als auf einen Menschen etc... . Das polizeiliche Führungszeugnis ist der wohl zeitaufwendigste (und evtl. Kostenaufwendigste) Bestandteil des Antrags auf Anerkennung. Es muß beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden und kostet 15 DM. Die Bearbeitungszeit dauert ca. 6 Wochen. Im Notfall kann das Führungszeugnis auch am selben Tag direkt beim Bundeszentralregister abgeholt werden. Es gilt nach Erhalt drei Monate. Der wichtigste Bestandteil des Antrages ist die Begründung der Gewissensentscheidung. Die Begründung muß die Frage beantworten, weshalb mein Gewissen mir nicht nur das Töten von Menschen, sondern auch die Ausbildung dazu verbietet. Einige wichtige Punkte der eigenen Gewissensbildung, die man ausführlich beschreiben sollte, sind :
Eine Begründung umfaßt etwa zwei Schreibmaschienenseiten. Allerdings wurden auch schon Begründungen mit weniger Ausmaß anerkannt. Die Anerkennung wird in der Regel nach vier Monaten vom Bundesamt per Post zugestellt. Falls das dem ein oder anderen zu lange dauert, kann man sich auch mit einem Sachbearbeiter verbinden lassen. Das zeigt u.a. auch, daß ihr daran interessiert seid als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden. Falls keine Zurückstellungsgründe angegeben werden wird der Kriegsdienstverweigerer innerhalb von sechs Monaten zum Zivildienst herangezogen. Man kann den Zeitpunkt und Ort des Zivildienstes jedoch selbst bestimmen. Wichtig ist nur, daß man sich relativ frühzeitig um eine Zivildienststelle bemüht. In Berlin und Umgebung sind die Plätze knapp gesät. Adressen erfahrt ihr bei allen caritativen Vereinen und der Zivildienstgruppe Berlin. Wenn ein Antragsteller abgelehnt worden ist, kann er innerhalb von vier Wochen gegen den Bescheid vor dem Verwaltungsgericht klagen. In diesem Fall sollte man unbedingt eine Beratungsstelle aufsuchen. In der Regel muß der Antragsteller dann vor einen KDV-Ausschuß in dem dessen Glaubwürdigkeit geprüft wird. Zu dem Verhandlungstermin wird man mindestens vierzehn Tage vorher eingeladen (bei Soldaten entfällt diese Frist). Der Kriegsdienstverweigerer hat das Recht zur Verhandlung einen Beistand seiner Wahl mit in die Anhörung zu nehmen. Der Ausschuß besteht aus einem Vorsitzendem und zwei Beisitzern. Alle drei Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Der übliche Verhandlungsablauf sieht folgendermaßen aus:
Während der Verhandlung wird vom Vorsitzenden ein Protokoll geführt, in dem die Formulierungen genau wiedergegeben werden. Darauf hat aber auch der Antragsteller zu achten! Bei einer Ablehnung kann man innerhalb von vierzehn Tagen Widerspruch einlegen. Es findet dann eine neue Verhandlung vor der Kammer für Kriegsdienstverweigerung statt. Die Eignungsuntersuchung sollten nur Wehrpflichtige durchführen die zur Bundeswehr wollen! Antragstellern auf Kriegsdienstverweigerung kann eine Teilnahme bei der späteren Gewissensüberprüfung zum Verhängniß werden, da die Ernsthaftigkeit der Entscheidung in Frage gestellt werden kann. Gewöhnlich findet die Untersuchung nach der Musterung statt. In ihr soll festgestellt werden, wofür sich ein Wehrpflichtiger militärisch eignet. Die Eignungsuntersuchung ist ein ziemlich sicheres Signal für die baldige Einberufung. Zwei bis drei Monate vor der Einberufung werden im allgemeinen Vorbenachrichtigungen an die Wehrpflichtigen versendet. Wer eine Vorbenachrichtigung erhält muß bis zu sieben Tage vor dem Einberufungstermin mit seiner Einberufung rechnen. Kommt der Einberufungsbescheid zu kurzfristig oder fehlt die Vorbenachrichtigung sollte gegen der Einberufungsbescheid Widerspruch eingelegt werden. Dieser muß innerhalb von zwei Wochen beim KWEA eingegangen sein, hat aber keine Aufschiebende Wirkung. Diese kann nur beim Verwaltungsgericht beantragt werden. In einem solchen Fall sollte man sich immer mit einer Beratungsstelle in Verbindung setzen. All diejenigen, die zu lange gewartet haben oder zu spät zu der Erkenntniß gekommen sind, daß sie den Dienst im Militär nicht leisten wollen können jederzeit ihren Antrag auf KDV stellen! In einem solchen Fall empfiehlt es sich Sonderurlaub zu nehmen und unbedingt den Kontakt mit einer Beratungsstelle zu suchen. Die Totalverweigerung ist die wohl konsequenteste Art der Kriegsdienstverweigerung. Es empfiehlt sich (meiner Meinung nach) erst nach der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer jeglichen Zwang der Wehrpflicht zu verweigern. Der Grund liegt darin, daß man vor der Anerkennung als KDV als fahnenflüchtig gilt und von Feldjägern der Bundeswehr gesucht und gegebenenfalls inhaftiert werden kann. Der Fahnenflüchtige wird dann nach den Gesetzen der Bundeswehr bestraft (Wehrstrafgesetz). Ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer wird dagegen von zivilen Behörden (sprich Polizei, Staatsanwaltschaft) juristisch zur Verantwortung gezogen. Die Verweigerung von Bundeswehrdienst und Zivildienst ist ein Straftatbestand und kann mit Gefängnisstrafen bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Üblich sind heute Strafen auf Bewährung und/oder Geldstrafen. Auf jeden Fall sollten Totalverweigerer Beratungsstellen aufsuchen, z.B. um sich dort Adressen von Anwälten geben zu lassen. Einige Adressen : Beratungsstellen : Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär Oranienstr. 25, 10999 Berlin; Tel.:615 005 30/31; http://www.snafu.de/~campaign/ IAT - Informations- und Aktionsstelle zur Totalverweigerung Gneisenaustr. 2a (Mehringhof im Büro der Internationale der KriegsdienstgegnerInnen) 10961 Berlin (Kreuzberg) Tel.: 693 8021 Bundeswehr : Kreiswehrersatzamt (KWEA) Oberspreestr. 61h, 12439 Berlin Tel.: 6794-0 (Vermittlung: KWEA verlangen) Bundesamt für den Zivildienst : Zivildienstgruppe Berlin Breite Str. 11 10178 Berlin (Mitte) Beispiel für einen KDV-Antrag (Auszug) So oder so ähnlich sollte euer KDV Antrag aussehen. ABER : etwas Eigenarbeit ist schon noch von Nöten, nur Abschreiben nützt nichts. Hiermit beantrage ich die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach Artikel 4 Abs. 3 des Grundgesetzes. Folgende Gründe haben mich zu diesem Schritt bewogen : Durch meine Erziehung im Elternhaus, sowie durch die schulische Ausbildung bin ich zu dem Schluß gekommen, daß aufgrund meiner ethischen und moralischen Wertvorstellungen ein Kriegsdienst mit der Waffe nicht in Frage kommt. Ich empfinde eine tiefe Abscheu gegenüber jeder Art von Gewalt. Selbst in Situationen in denen mir körperliche Gewalt angetan wurde, konnte ich mich nicht wehren. In einer Kriegssituation könnte ich keinen Menschen mit der Waffe töten geschweige denn verletzen, selbst wenn mein eigenes Leben in Gefahr wäre. Ich habe eine zu große Achtung vor dem Leben. Durch mein Elternhaus und die Schule wurde ich an verschiedene Relegionen herangeführt. Ich bin evangelisch getauft. Was mich in dieser Hinsicht geprägt hat war, daß alle Relegionen das Töten entweder als Lebensregel oder als Gebot verbieten. "Du sollst nicht töten" und "Liebe deinen Feind, wie dich selbst"; nach diesem Grundsatz muß ich als Christ handeln. In der Schule belegte ich u.a. das Fach Lebenskunde, in dem ich meine ethischen, moralischen und sittlichen Wertvorstellungen erweiterte. In der Schule lernte ich im Geschichtsfach, im Fach Politische Weltkunde die Schrecken des Krieges kennen. Ich sah die Bilder von Atombombenopfern in Japan, von gefallenen Soldaten und von Opfern der Konzentrationslager in Deutschland. All dies lehrte mich, daß das Leben das wertvollste Gut des Menschen ist und das man es nicht für materielle Dinge und moralisch, ethisch und sittlich falsche Ideale/Ideen opfern kann. Logisch und moralisch gesehen ist jeder Krieg ein Irrsinn. Man versucht einen Standpunkt mit Gewalt durchzusetzen, nimmt dabei jedes Opfer in Kauf, zerstört Leben, Schicksale, den Lebensraum und die Psyche der Menschen. Auch nur Teile des Ausmaßes an Folgen eines Krieges mitzuverantworten, ist für mich ethisch und moralisch nicht tragbar. Die Vorstellung ein Menschenleben um sein Recht auf Leben und/oder seine Menschenwürde gebracht zu haben würde für mich eine nicht wiedergutzumachende Schuld bedeuten. Ich weiß nicht, wie und ob ich mit dieser Schuld leben könnte. Ich nahm an vielen Demonstrationen gegen Krieg und die Mißachtung der Menschenrechte teil. So zum Beispiel zur Zeit des Golfkrieges an einer Schüler-Demonstration unter dem Motto "Kein Blut für Öl". Wir leben heute in einer Zeit, die keine Kriege als Konfliktlösung mehr zuläßt. Es gibt dringendere Probleme von denen u.a. wenn man z.B. nur das Klima nimmt, daß Überleben des ganzen Planeten abhängt. Konfliktlösungen in der heutigen Zeit müssen gewaltfrei sein. Ein Vorbild, welches mich stark in seinem Verzicht auf jegliche Gewalt beeindruckt hat, war Mahatma Ghandi. Sein Beispiel von einem gewaltlosen Kampf gegen Unterdrückung und für Menschenrechte und Unabhängigkeit, für eine Verständigung der verschiedenen Relegionen hat Vorbildfunktion für mich. SL |