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Ausgabe #6

Locus Ausgabe Nr.6



Das Verbot der FAP und der NL

Die neuen Fuehrer Teil 2 (erschienen in Ausgabe 7)

Was man in den Medien über neo-nazistische Aktivitäten hört, ist oft nur an Ereignisse (Anschläge, Krawalle) gebunden. Mensch hat den Eindruck, daß die rechtsextreme Szene auf ein paar desillusionierte Jugendliche beschränkt ist und Anschläge und dergleichen die einzigen Aktivitäten sind. Die Szene aber arbeitet verdeckt, ist bundesweit und international vernetzt und weit gefährlicher als man annehmen könnte. Deshalb wollen wir Euch ab jetzt regelmäßig jeweils über ein Teilgebiet der rechtsextremen Arbeit informieren.

Neonazis in Bonn (1987)
Im Februar wurden zwei Neonaziparteinen verboten: die FAP (Freiheitliche deutsche Arbeiterpartei ) und die Hamburger NL (Nationale Liste). Diese Parteien sind, bzw. waren, wichtige Glieder im Netz der deutschen Faschisten.
Die FAP wurde im März 1979 in Stuttgart gegründet, blieb die nächsten vier Jahre bedeutungslos und auf den Raum Stuttgart begrenzt. Dann jedoch wurde sie die Nachfolgepartei der verbotenen ANS/NA (Aktionsfront Nationaler Sozialisten / nationaler Aktivisten). Damit übernahm die FAP deren Organisationsaufbau, der sich über die ganze BRD und darüber hinaus vor allem in die Niederlande, Österreich und die USA erstreckte. Aus dem Gefängnis heraus baute Michael Kühnen - damals der wichtigste Neonazi- die FAP zur bedeutendsten Organisation der deutschen Faschisten aus. 1986 kam es zur Spaltung der Partei. In diesem Jahr hatte sich Kühnen zu seiner Homosexualität bekannt und wurde so von einer Führerpersönlichkeit ein Gegner für große Teile der FAP und anderer Nazis. In dem Maße, wie Kühnen seinen Einfluß in er FAP velor, büßte die Partei auch an Bedeutung ein. Auch wenn die beiden verfeindeten Flügel sich 1989 nach dem AIDS-Tod von Michael Kühnen wiedervereinigten, erreichte sie nie wieder ihre alte Bedeutung.
Inhaltlich orientiert(e) sich die FAP stur an der NSDAP. Sie übernahm 24 von 25 Punkten von deren Parteiprogramm von 1920 - von daher ist das Verbot ganz bestimmt nicht verfehlt, allerdings viel zu spät. Der Grund: Illegale Fortsetzung der Arbeit der NSDAP - diese bestand schon seit 1979 und die Auswirkungen auf die Naziszene wären zu einem früheren Zeitpunkt wesentlich stärker gewesen. Trotz alledem ist das Verbot natürlich erfreulich, vor allem Berliner Nazis werden sich umorientieren bzw. umorganisieren müssen, denn hier, genauer gesagt im Neubaugebiet um das Thälmanndenkmal in Prenz'lberg hat die FAP ihre Hochburg.

FAP-Aufmarsch in Berlin
Die zweite verbotene Partei, die NL, hat derzeit eine größere Bedeutung als die FAP. Sie ist zwar fast ausschließlich im Raum Hamburg aktiv, aber ihr Führer, Christian Worch, ist einer der Hauptpersonen der gesamten deutschen Neonaziszene. Der Notargehilfe Worch organisiert die größten deutschen Naziaufmärsche, wie zum Beispiel den "Rudolf-Hess-Gedenkmarsch", der jährlich im August stattfindet. Außerdem ist er der intellektuelle Chef der deutschen Nazis im Netzwerk GdNF (Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front), in das praktisch alle extremen Naziorganisationen integriert sind. Da Worch zur Zeit in Untersuchungshaft sitzt, war die Arbeit der NL praktisch eingefroren, sie hätte aber mit Sicherheit nach Worch's Haftentlassung wieder begonnen.
Beide verbotenen Organisationen hatten Parteienstatus, das heißt sie waren ein- oder mehrmals zu Kommunal-, Landtags- oder Bundestagswahlen angetreten. Dadurch waren sie nach dem Parteiengesetz geschützt und nur durch das Bundesverfassungsgericht (BVG), nicht aber durch den Innenminister, wie bei der FAP, oder gar durch den Innensenator , geschehen bei der NL, zu verbieten. Daß dies trotzdem möglich wurde, hängt mit einem löbliche Urteil des BVG zusammen. Danach verlieren Parteien ihren Parteienstatus, wenn sie diesen nur zu ihrem Schutz mißbrauchen, aber keine richtige Parteienarbeit leisten. Dies war bei FAP und NL der Fall: sie hatten sich in Unterorganisationen aufgespalten und arbeiteten nur mit diesen Organisationen, um bei kriminellen Aktionen nicht die Gesamtpartei zu gefährden. Da sie also nur zur Wahl als FAP und NL antraten, konnten sie nach dem Urteil auch verboten wurden - BVG sei Dank.
Dieses Urteil kann man auf mehrere Neonaziparteien anwenden - es besteht also Grund zur Hoffnung, daß weitere Verbote folgen. Solche Verbote haben leider langfristig nur wenig Sinn. Die Naziszene ist extrem weit aufgesplittet: es gibt dutzende von Miniparteien und -organisationen. Diese werden in aller Regel zu Nachfolgern verbotener Parteien - die Mitglieder treten einfach geschlossen in die auserwählte Partei über und bauen dort ihre Organisation weiter auf. Dies ist zwar verboten, bisher ist so etwas aber kaum verhindert worden. Die FAP war selber Nachfolgepartei - für 12 Jahre und hat sich mit Sicherheit schon einen Nachfolger ausgesucht. Ganz deutlich wurde dieses Prinzip bei der vor einigen Jahren verbotenen Nationalen Front (NF). Sie gründete sich schon zu 'Lebzeiten' eine Nachfolgepartei, die SrA (Sozialrevolutionäre Arbeiterpartei). Dort kann man heute fast den gesamten Mitgliederstamm der NF finden.
Da die Verbote in aller Regel lange vorher bekannt sind, werden von den Mitgliedern alle wichtigen Sachen versteckt, Geld wird an Fremdkonten überwiesen etc. So fand man auf der Parteikasse der NF ganze 17,45 DM -auf 5 Konten verteilt. Waffen wurden nur bei Mitgliedern gefunden, deren Wohnungen zufällig durchsucht worden waren.
Die Konsequenzen von Verboten sind lediglich eine Störung im Aufbau der Organisationen und die Schaffung von Schwierigkeiten in der Rekrutierung von Nachwuchs: neue Leute werden nur von bekannten Organisationen angezogen - werden diese verboten, kommen für eine begrenzte Zeit nur wenige bisher unorganiesierte Nazis als Kader in Parteien.

Verbote sind also nur kurzfristig wirksam, müßten also viel häufiger geschehen - vor allem bekannte Naziparteien sollten davon betroffen werden. Also, Herr Kanther, es gibt noch genug zu verbieten!
MG