Zwischenprüfung

Die Zulassung zur Zwischenprüfung erfolgt, wenn, nachgewiesen werden können.

Die Zwischenprüfung wird im Hauptfach als Blockprüfung am Ende des Grundstudiums, die im Nebenfach studienbegleitend durchgeführt. Sie umfaßt eine vierstündige Klausur sowie dann je eine mündliche Prüfung in zwei Stoffgebieten. Der Zeitumfang jeder mündlichen Teilprüfung soll 30 Minuten nicht überschreiten. Das Stoffgebiet aus dem die Klausur gewählt wird, steht für die mündlichen Teilprüfungen nicht zur Verfügung.

Magisterprüfung

Zur Magisterprüfung kann zugelassen werden, wer die Zwischenprüfung bestanden und nachweisen kann.

Die Magisterprüfung wird in der Regel als Blockprüfung in demselben Prüfungszeitraum für alle Teilstudiengänge abgelegt.


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letzte Änderung: 26. 11. 2001
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