Zwischenprüfung
Die Zulassung zur Zwischenprüfung erfolgt, wenn,
- der zeitliche mindest Umfang des Grundstudiums (siehe Studienanteile), sowie
- die im Grundstudium entsprechenden Leistungsscheine /-nachweise
nachgewiesen werden können.
Die Zwischenprüfung wird im Hauptfach als Blockprüfung am Ende des Grundstudiums, die im Nebenfach studienbegleitend durchgeführt.
Sie umfaßt eine vierstündige Klausur sowie dann je eine mündliche Prüfung in zwei Stoffgebieten. Der Zeitumfang jeder mündlichen Teilprüfung soll 30 Minuten nicht überschreiten.
Das Stoffgebiet aus dem die Klausur gewählt wird, steht für die mündlichen Teilprüfungen nicht zur Verfügung.
Magisterprüfung
Zur Magisterprüfung kann zugelassen werden, wer die
Zwischenprüfung bestanden und
- den zeitlichen mindest Umfang des Haupstudiums (siehe Studienanteile), sowie
- die im Hauptstudium entsprechenden Leistungsscheine /-nachweise
nachweisen kann.
Die Magisterprüfung wird in der Regel als Blockprüfung in demselben Prüfungszeitraum für alle Teilstudiengänge abgelegt.
Für Hauptfächler umfaßt Sie
- die Anfertigung einer Magisterarbeit, deren Form durch den Magisterprüfungsausschuß festgelegt wird. Der Umfang der Magisterarbeit soll 70 bis 90 Seiten nicht überschreiten.
- eine vierstündige Klausur. Die Themen für die Klausur und die Magisterarbeit sind dem gewählten Schwerpunktgebiet zu entnehmen.
- mündliche Teilprüfungen. Für diese steht das in der Klausur und Magisterarbeit gewählte
Stoffgebiet nicht mehr zur Verfügung.
Für Nebenfächler umfaßt Sie
- eine vierstündige Klausur und
- eine mündliche Prüfung aus einem der Stoffgebiete nach Wahl. Der Zeitumfang der
mündlichen Prüfung soll 30 Minuten nicht überschreiten. Das Stoffgebiet, aus dem das Thema für
die Klausur entnommen wird, steht für die mündliche Prüfung nicht zur Verfügung.
Reihenfolge der Prüfungsleistungen:
- Magisterarbeit
- Klausur
- Mündliche Prüfungen
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letzte Änderung: 26. 11. 2001
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